50ccm Roller außerorts auf dem seitenstreifen?

1 Antwort

Nach § 2 abs. 1 StVO ist die Benutzung des Seitenstreifen zum Befahren verboten.

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Allerdings gibt es in § 5 Abs. 6 StVO eine Ausnahme davon.

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Grundsätzlich darf man den Seitenstreifen also nicht mit einem 50ccm-Roller befahren, aber um andere Fahrzeuge überholen zu lassen, ist es ausnahmsweise erlaubt.