50ccm aufmachen auf ca. 65kmh. Folgen?
Hallo,
Ich fahre eine Beta RR50 (50ccm) und mache nächstes Jahr (Mit 16 Jahren) meinen 50ccm Schein, da ich der Meinung bin dass mir 45KmH in der Stadt reichen. Ich möchte die Beta aber aufmachen, bzw entdrosseln, sodass sie laut Händler 65-70 Kmh fährt.
Was kann mir passieren, bzw was droht mir wenn mich die Polizei anhält?
(Mein Kumpel 15 Jahre alt wurde auf einer öffentlichen Straße mit einem Nicht zugelassenen PitBike 125ccm von einer Zivilstreife angehalten und hat eine Verwarnung erhalten)
L.G Basti
4 Antworten
Mein Kumpel 15 Jahre alt wurde auf einer öffentlichen Straße mit einem Nicht zugelassenen PitBike 125ccm von einer Zivilstreife angehalten und hat eine Verwarnung erhalten)
Das glaube ich nicht. Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz. Gleich 2 Straftatbestände, die nicht als "Kavaliersdelikte" gelten, wo man mal ein Auge zudrücken kann.
Zu deiner Frage: Wenn du die Klasse AM machst und ein Moped fährst, dass schneller ist, als die erlaubten 45 km/h, dann hast du dafür keine Fahrerlaubnis. Und kein Polizist, lässt dich da mit einer Verwarnung weiter fahren.
Auch stellt sich die Frage nach der Betriebserlaubnis, die könnte durch Änderungen erlöschen. Ebenso könnte es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben, wenn du einen Unfall hast.
Das "Moped aufmachen" war schon in meiner Jugend eine beliebte Beschäftigung unter Jungs. Der Unterschied zu heute ist nur, dass die Polizisten auch auf dem Land das nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachten, sondern als Vergehen. Und das gleich zweimal.
Mit aufgemachten 50 cm³ erlischt zum einen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und damit auch der Versicherungsschutz und zum anderen bewegst du ein Fahrzeug ohne die dazu eigentlich notwendige Fahrerlaubnis.
Das kann sehr teuer werden und bestenfalls hat dein Kumpel einen Polizisten gefunden, der seinen Vater kennt und alle Augen zugedrückt hat.
60 Sozialstunden waren es bei mir. Hatte aber alles verändert. 70ccm usw. usw.
Genau, alles wieder zurücksetzen, mit TÜV neu.
Sozialstunden, Verstoß gegen das Versicherungsgesetzt usw. Eine Geldstrafe. Die Möglichkeiten sind da sehr offen.