3b Laser Ausrichtung?
Hallo zusammen,
ich hatte vor mir einen 3b Laser wie den Laserworld EL-400RGB MKII zulegen und ihn zusammen mit bereits vorhandenen Scheinwerfern vermieten. Da würde er wahrscheinlich nur im Sound to Light Modus laufen. Wie kriege ich es hin das der Laser nicht mitten in die Menge leuchtet und ein Gesundheitsrisiko darstellt? Viele Grüße und danke im Voraus2 Antworten
Mahlzeit, Jakob566585!
Zwar kann man im Privatbereich alles eigenverantwortlich umsetzen, aber sobald es öffentlich wird oder andere Menschen "theoretisch" gefährdet werden,
sollte man ein paar Grundregeln beachten. Das heißt nicht, dass man dann, wenn man das zu Hause alleine macht, nicht vorsichtig sein sollte. Man sollte "immer" wissen, was man macht. Dennoch sollte man keine Panik schieben. Auch wenn kleinere Laser harmloser sind und die Leistung über das ganze Muster aufgeteilt wird, kann immer einmal etwas passieren. Die Scanner können ausfallen und das Muster bzw. die Erzeugung kann defekt sein, sodass ein stehender Strahl entsteht.
Prof. und teure Geräte haben mehrere Schutzfeatures enthalten. Zum einen gibt es einen Notausschalter/-taster, zum anderen sind teure Geräte so einstellbar, dass diese sofort "abschalten", wenn es ein Problem mit einem Muster oder den Scannern gibt. Ferner kann man prof. Produkte in der Leistung "mindern" und Schutzzonen einrichten. Public Scanning geht auch.
Nur, beim "Laserworld EL-400RGB MKII" fehlt das.
Das Gerät ist per DMX ansteuerbar und kann auch "Sound 2 Light".
Im Grunde ist der Betreiber -also die Person, die das Gerät "mietet" und benutzt- dafür verantwortlich; nicht Du als Vermieter/Verleiher!
Ich habe mir selbst schon starke Lasershowanlagen (24W und mehr) ausgeliehen. Der "Verleiher/Vermieter" hat entsprechende Hinweise auf der Website angegeben und sich auch vorher ein Bild von mir gemacht. Klar kosten solche Anlagen auch in der Anmietung Geld, aber dennoch prüfen manche Verleiher vorab, wer denn das Gerät leiht. Dennoch kann man die Schuld nicht einfach so auf den Vermieter/Leiher abwälzen. Manche Geräte habe ich auch nur anmieten können,
da ich eine gewisse Sach- und Fachkenntnis nachweisen konnte.
Solche kleinen Laserspielzeuge kann in der Regel jeder Mensch mieten.
Die Person, die "leiht" und so ein Produkt einsetzt, ist verantwortlich!
Insofern verstehe ich auch nicht, warum Du da etwas einstellen oder unternehmen möchtest. Menschen, die etwas leihen, sollten sich informieren und auskennen.
Dennoch sollte man gebildet und seriös damit umgehen. Insbesondere dann, wenn es um "andere" Menschen geht. Klar ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein kleiner schwacher Laser, der ebenso die ganze Leistung auf die Muster aufteilt, jetzt nicht extrem gefährlich ist. Zudem setzt sich die Gesamtleistung aus allen Farben zu sammen. Und, reale Werte bei den NoName Geräten sind weit niedriger.
Dennoch kann immer etwas passieren. Scanner fallen aus, ein Muster ist defekt oder es gibt einen Fehler. Und dann ein stehender Strahl.
Vermiete diesen Laser mit einer passenden Laserworld Safety Unit (Interlock), damit im Betrieb schnell im Problemfall reagiert werden kann.
Public Scanning ist in der Regel auch kein Problem.
Der Laser wird wohl im "Sound 2 Light" Modus alle Muster durchgehen.
Wenn der Laser unter der Decke hängt und eben über die Menschenmenge strahlt, ist es kein Problem. Nur, da der Laser bei unterschiedlichen Mustern die ganze x und y Achse benutzt und einen Abstrahlwinkel hat, wird immer irgendein Muster bei Entfernung xyz, den Raum ganz ausfüllen.
Panik würde ich keine schieben. Public Scanning ist auch kein Drama.
Ansonsten bleibt Dir nur der Betrieb über DMX und das entsprechende Einstellen der Y Achse. Also so, dass man alle Muster bei der Installion des LAsers durchgeht und dann bei ausfüllenden Mustern die Y Achse einstellt. Hat man DMX Software, kann man so etwas erzwingen/einstellen.
Im Grunde kann es Dir egal sein, da immer der Mensch, der mietet, sich kümmern und verantwortungsvoll handeln sollte. Ich sehe bei solchen Lasern kein Drama und keine Panik.
Du als Vermieter hast da eigentlich gar nichts zu verantworten.
Ich würde bei einer Vermietung entsprechende Hinweise auf der Website angeben und auch bei der Abholung etwas unterschreiben lassen. Also, dass Mensch xyz auf die Gefahren hingewiesen worden ist und sich selbst auskennen oder zumindest kümmern muss. Was jeder Mensch selbst macht, ist nicht Dein Problem. Daher verstehe ich auch die Frage nicht, da sich der Mieter kümmern muss.
Kaufe noch so einen "Laserworld Safety Unit (Interlock)" und lege das bei.
Weise ordentlich auf alles hin und gut ist. Der Rest ist nicht Dein Problem.
Sehr gerne. Danke, Danke!
Klar sind Laser gefährlich und stehende Laserstrahlen konzentrieren ja die ganze Energie/Leistung auf einen kleinen Punkt. Aber, man muss eben zwischen einen einzelnen Laserstrahl, der die ganze Energie auf eine Fläche konzentriert, unterscheiden und ein Muster, bei dem die Energie aufgeteilt ist. Zudem bewegen sich die Muster so schnell wild im Raum herum. Und, bei solchen einfachen Lasern ist die tatsächliche Leistung weit geringer.
In dieser Leistungsklasse passiert mit der Haut gar nichts.
Klar sollte man auch nicht bewusst in einen Strahl hineinschauen.
Das Augenlicht ist kostbar. Aber, Lasermuster bewegen sich ja und die Leistung ist auf eine ganze Fläche aufgeteilt. Daher geht auch Public Scanning. Würde man Beam-Shows veranstalten und diese direkt ins Publikum "strahlen", ist es etwas anderes. Flächen/Muster, Leistungsaufteilung und schnelle Bewegungen machen gar nichts. Daher finden Beam-Shows auch über den Köpfen bzw. unter Dächern statt.
Bei prof. Systemen kann man aber auch Zonen einstellen und diese schalten auch ab, wenn etwas "nicht" passt.
Bei diesen einfachen Geräten hat man kaum Möglichkeiten. Klar kann man unter der Decke, auf einer Traverse und über Köpfen installieren. Aber wenn ein Muster z.B. nicht nur "breit" in der X-Achse dargestellt wird, sondern Figuren oder andere Muster, die über den ganzen Scanbereich gehen, erzeugt werden, wird das nichts bringen, wenn man das Teil ganz hoch hängt. Durch den Abstrahlwinkel wird nach ein paar Metern auch in die Y-Achse voll gestrahlt.
Ich habe noch nie erlebt, dass kleinere Laser beim Betrieb mit Mustern und schnellen Bewegungen irgendeine Person verletzt haben. In Russland gab es einmal Vorfälle, aber da haben Leute einen extrem starken Laser einfach so auf den Tisch gestellt und Beam-Shows veranstaltet. Das geht natürlich nicht.
Also, mit DMX und Software kann man etwas programmieren. Man könnte alle Muster einzeln durchgehen und schauen, welche Muster nur auf der x-Achse liegen und welche auf der y-Achse bzw. voll ausgefüllt sind. Dann könnte man sich die Muster, die das Gerät programmiert hat, durch den jeweiligen DMX-Wert notieren und so per Software einstellen, dass immer dann, wenn Wert xyz (Pattern/Muster) erscheint, die Leistung oder eben Position (x und y) als auch der Zoom entsprechend eingestellt wird. Per Software kann man auch einen Sound2Light Modus aktivieren, aber trotzdem Regeln einstellen. Dies geht eben auch per DMX. Das wäre so meine Idee. Man kann sich auch etwas programmieren. Nur so als Info. Man muss sich schon damit auskennen und beschäftigen. Ich wollte Dir nur schreiben, dass man dies auch bei so einem Gerät "so" lösen könnte, wenn der Mieter es "so" haben möchte.
Dennoch sehe ich bei diesen Lasern kein Drama.
Ich habe auch "so" klein angefangen.
Mit der Zeit wurde es eben professioneller und stärker.
Und wie gesagt. Auch Public Scanning geht durchaus. Es geht da nicht um einen einzelnen Strahl, der die volle Leistung abgibt und direkt ins Publikum strahlt. So etwas macht man nicht. Man hat eine Verantwortung gegenüber Gästen etc.
Aber, Public Scanning mit Muster und geringer Leistung ist kein Problem.
Wenn das dem Mieter alles zu heikel ist, kann er auch nur an die Wand strahlen.
Oder aber Du kaufst gleich ein prof. Produkt, bei dem man "Zonen" einstellen und alles prof. eingeben kann.
Laser mit ILDA und Software. Kostet aber.
Das ganze professionelle mit Software etc. wäre mir tatsächlich auch zu teuer.
Indem du einen Kurs machst! Das ist Pflicht! Ohne Laserschutzbeauftragten vor Ort darf so ein Gerät nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden.
Super danke! Das hat mir sehr geholfen. Allerdings sind die Verleihe nicht professionell mit einer Website sondern eher persönlich. Aber wenn ich denen das mitgebe bei der Vermietung sollte das ja auch gehen. Ich habe aber auf einer Seite gesehen das diese Laser klasse schon sehr gefährlich sein soll für Augen und sogar für die Haut. Ist das übertrieben?