2024 / 2 Gasetagenheizungen im denkmalgeschützten Haus austauschen?
Ich bin Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses von 1876 in Berlin. Es hat sechs Wohneinheiten. Die letzten Jahre sind ziemlich viele Renovierungen nötig gewesen, und jetzt sind zwei von sechs Gasetagenzeigungen dran, ausgewechselt zu werden. Ich verstehe nicht genau was ab nächsten Jahr gesetzlich noch erlaubt ist, und was der Denkmalschutz dazu sagen hat. Was für Heizungen kann oder sollte ich einbauen?
2 Antworten
Hallo Johann1000,
Du kannst auch nächstes Jahr noch eine neue Gasetagenheizung bei dir einbauen.
Die Regelungen im GEG gelten vorerst nur im Neubau. Somit musst du nicht 65% fossile Energieträger mit integrieren.
Das sollte dir aber auch dein Heizungsfachbetrieb sagen können.
LG Markus
Dem Denkmalschutz ist die Heizung egal, solange du keine Geräte an der Fassade aufhängst.
So wie ich das mit dem Heizungsgesetz verstanden habe, dürfen im Bestand auch nächstes Jahr noch Gasheuzungen getauscht werden.
Ob das für die mittelfristige Zukunft so clever ist, solltest du am besten vor Ort mit einem Energieberater klären.