2 monate kein gehalt?

1 Antwort

Nicht mehr hingehen! Das ist kein unbezahlter Urlaub, denn:

Zahlt der Arbeitgeber länger als zwei Monate kein Gehalt, so hat der Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht, das heißt, er darf die Arbeit verweigern. Eine Abmahnung oder Kündigung darf der Arbeitgeber auf Grund der Verweigerung nicht aussprechen. Zudem kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Zinsen verlangen, denn schließlich ist der Arbeitgeber im Zahlungsverzug. In der Regel wird mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz von aktuell 3,7 % gerechnet.


Yuroichi 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 11:32

Ah perfekt. Okay. Vielen dank für ihre Antwort. Hat mich sehr geholfen.

0