2 Leute im Vertrag einer zahlt nicht?

1 Antwort

Ja. Erst kannst du es ohne Anwalt mit einem Mahnbescheid versuchen. Legt er Widerspruch ein, müsstest du ihn verklagen. Bei einem niedrigen Streitwert brauchst du nicht zwingend einen Anwalt. Nimmt sich der andere einen Anwalt, solltest du aber auch einen haben, denn sonst erzählt der Gegenanwalt dem Richter eine Story vom Pferd und zieht dich über den Tisch.

Wenn du Pech hast, findest du keinen Anwalt, der einen Fall mit einem geringen Streitwert übernimmt - er bekäme nur wenig Honorar. Also erst einen Anwalt finden, Mahnbescheid selber beantragen, bei Widerspruch Anwalt beauftragen.


Eryk110899 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 07:36

Moin,

danke für deine Antwort.

falls mein Bekannter sich einen Anwalt zulegen sollte hätte ich notfalls die Chatverläufe und getätigten Transaktionen.

der Streitwert bzw. Der Betrag der offenen Rechnung wird sich auf über 500€ belaufen.

wäre es empfehlenswert sich bei der Übergabe der Mahnung direkt nach einem Anwalt umzuschauen oder erst zu warten?

RUFBA  27.09.2024, 21:30
@Eryk110899

Verwechsle bitte eine Mahnung des Gläubigers nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Ich würde erst nach einem Anwalt schauen. Ist keiner aufzutreiben, kann dein Bekannter den Mahnbescheid selber beantragen. Erhebt der Schuldner Widerspruch, kann er bei 500,- € Streitwert auch eine Klage ohne Anwalt versuchen. Nimmt sich der Gegner einen Anwalt, hat dein Bekannter aber ohne Anwalt ein ernsthaftes Problem. Also erst Anwalt suchen, dann erst Ernst machen.

Fragt den Anwalt auch nach Prozesskostenhilfe.