2. Staatsexamen ohne deutsche Staatsbürgerschaft?
Hallo zusammen,
ich habe die türkische Staatsbürgerschaft und befinde mich kurz vor dem ersten juristischen Examen.
Da ich mir Gedanken darüber mache, was in der Zeit danach passiert, ist mir eine Frage in den Sinn gekommen:
Kann ich ohne deutsche Staatsbürgerschaft zum zweiten Examen bzw. zum Ref zugelassen werden?
Wie würde es aussehen, wenn man zum Ref zugelassen wird, muss man währenddessen noch die Einbürgerung beantragen um zum Examen zugelassen zu werden?
Ich würde mich über Aufklärung freuen.
3 Antworten
Ja, grundsätzlich ist eine Teilnahme am zweiten Staatsexamen und am Referendariat in Deutschland auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft möglich.
Hier kannst du mal die Voraussetzungen für den Beamtenstatus lesen.
§ 7 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Und hier noch die Voraussetzungen für Richter.
§ 9 DRiG - Voraussetzungen für die Berufungen - dejure.org
Daher wäre zu empfehlen, dass du einen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit stellst.
Bin jetzt kein Jurist, aber eine gute Freundin von mir ist Türkin und die konnte das 2 SE auch machen (hat es auch bestanden).