19 Jahre alt, Freund wird verbietet?

12 Antworten

Ich nehme an Du bist schwul und das ist was Deine Eltern stört.

Da gibt es nur eine Lösung aus meiner Sicht, trenn Dich vom Elternhaus und versuche beim Freund unter zu kommen. Versucht zusammen die Kosten zu stemmen.

Wenn das nicht geht und Du zu Hause leben darfst und Deine Ausbildung machen kannst, dann sag Deinen Eltern, dass Du Dich mit jedem Menschen treffen darfst den Du treffen willst. Tu das, aber mach es nicht so, dass Deine Eltern davon etwas wissen. zu Hause bist Du "brav" der lernende Sohn, der sobald er es sich leisten kann ausziehen wird. Wen Du auch immer triffst in Deiner Freizeit, das geht Deine Eltern nichts mehr an. Das musst Du aber gar nicht ansprechen zu Hause, sondern einfach diskret mit Deinem Freund umgehen. Der Moment wird kommen, wo Du ausziehen kannst und mit ihm zusammen leben darfst.


InkPenDrawer 
Beitragsersteller
 27.05.2022, 09:40

Danke! Das war hilfreich! (Btw ich bin ein Mädchen xD)

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Ich verstehe deine Sorgen. Natürlich darfst du dich rechtlich gesehen treffen mit wem du willst, aber das Gesetz hilft einem natürlich nicht immer weiter.
Du möchtest bestimmt auch keinen Stress mit deinen Eltern haben.
Mein Vorschlag wäre, dass ihr zusammen zieht, sofern dein Freund auch Arbeit hat. Gemeinsam kann man die Kosten viel besser abdecken und es muss für den Anfang ja auch keine große teure Wohnung sein.

Trenne dich auf keinen Fall von ihm. Ihr bekommt das hin, wenn ihr beide etwas dafür tut.
Konzentriere dich auf deine Ausbildung, verfolg deine Ziele. Dass du einen Freund hast, tut ja nichts zur Sache und da du ja schon erwachsen bist, können dir deine Eltern nichts verbieten

Deine Eltern können Dir als Volljähriger/m nicht den Umgang mit Dritten - sprich eine Freundschaft / Beziehung mit einem Mann verbieten .....

Sollten sie Dich wegen Übertretung dieses Gebotes vor die Türe setzen, so müssen sie Dir entsprechend ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten Unterhalt gewähren - und zusätzlich hast Du dann Anspruch auf Transferleistungen - je nachdem in welcher Phase Art von Ausbildung Du bist ......

evtl. Schüler-Bafög - Leistungen nach SGB II - neben Auszubildendenentgelt .... BAB

Mit 19 können sie nur verbieten, dass er zu euch in die Wohnung kommt. Wenn du zu ihm gehst können sie das nicht verbieten, auch nicht wenn du bei ihm übernachtest, wenn das geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – wir sind schon 3,5 Jahre fest zsm