10 ner Abschluss gefälscht und jetzt ausgelernt kann das aberkannt werden?
Guten Tag,
ich hab vor ungefähr 7 Jahre meine 10 ner Abschluss gefälscht von der Hauptschule da hatte ich leider eine 5 in Mathe und noch eine in Englisch die habe ich dann geändert und draus eine 3 und 2 gemacht, damit habe ich mich dann beworben und eine Stelle gefunden hab dann meinen Ausbildung dort gemacht und mit einer 2 bestanden nun bin ich bald mit mit meinen Meister fertig, meine frage ist es könnte meine Ausbildung aberkannt werden wenn das aufliegt was vor 7 jahre gemacht habe? Ja ich weiß das es dumm war aber hätte jeder gemacht der es so schwer hatte wie ich.
10 Antworten
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Das ist urkundenfälschung und Betrug, du hast dir unzulässige Vorteile verschafft und man kann dir sogar später noch einen strick draus drehen
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Dein Berufsabschluss wird dir nicht aberkannt, da es keinen geforderten Schulabschluss für deinen Ausbildungsberuf gibt. Du hast ja die Berufsschule und die IHK Prüfung erfolgreich bestanden.
Gegebenenfalls könnte dein Ausbildungsbetrieb dich in Regress nehmen, ich glaube die Verjährungsfrist ist 10 Jahre.
Solltest du dich allerdings mit dem gefälschten Schulabschluss irgendwo noch bewerben wollen, wäre das wieder ein Betrugsversuch, der Schadensersatzansprüche rechtfertigt.
Am besten würde deinen gefälschtes Schulzeugnis sich in Luft auflösen...
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Es gibt schon Firmen, die wollen überhaupt keine Schulzeugnisse mehr sehen. Im übrigen, was wiegt mehr? Ein primitives Hauptschulzeugniss oder ein Meistertitel. Die Unterlagen zum Gesellenbrief oder Meistertitel würde ich allerdings nicht fälschen.
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Nö, das hätte nicht jeder gemacht.Die meisten hätten sich auf ihre 4 Buchstaben gesetzt und gelernt.
Klar kann da noch was nachkommen: Das war Dokumentenfälschung. Auch der Betrieb kann noch gegen dich vorgehen.
Ob man dir die Ausbildung aberkennen kann weiß ich nicht, wohl aber eher nicht.Denn die hast du ja bestanden. auch denn wenn du nur unter Betrug da reingekommen bist.
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Also ich denke nicht, dass das jeder gemacht hätte. Ich musste mein Originalzeugnis noch nie vorlegen, da könntest Du Glück haben. Ich kenne aber Fälle, in denen das verlangt wurde zum Abgleich.