1 Teilzeit+ 2 Minijobs?

1 Antwort

Neben einem normalen Beschäftigungsverhältnis ist nur 1 Minijob möglich. Unabhängig davon ob Teilzeit oder Vollzeit. Der 2. Minijob muss folglich regulär abgerechnet werden. Dieser wird im Steuerklasse 6 abgerechnet.

Der AG des Hauptjob erfährt davon grundsätzlich nichts, unter Umständen musst du deinen Nebenjob jedoch genehmigen lassen.

Ob du es sein lässt oder nicht, musst du für dich entscheiden. Etwaige zu viel gezahlte Steuer wird eh ihm Rahmen der Steuererklärung, welche Pflicht ist in Steuerklasse 6, erstattet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"