1 Prozent Regel wie betriebliche Nutzung nachweisen?
Bei der 1 Prozent Regel muss der pkw ja mindestens 50% Betrieblich genutzt werden.aber wie beweist man das? Dann muss man ja wieder fahrtenbuch führen?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerberater
mindestens 50% Betrieblich genutzt
Mehr als 50%...!
aber wie beweist man das?
Du musst es glaubhaft machen.
Dies kann in jeder geeigneten Form erfolgen ( z. B. Eintragungen in den Terminkalender, Kilometerabrechnungen gegenüber Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen).
Was auch geht: Aufzeichnungen über die betrieblichen Fahrten und die Gesamtfahrleistung über einen gewissen Zeitraum (z.B. 3 Monate) hinweg.
Dann muss man ja wieder fahrtenbuch führen?
Nein, muss man nicht.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kegus/1463430630365_nmmslarge__82_36_648_648_d74723fae3cf5697f774380b2d85f78b.jpg?v=1463430632000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Dann muss man ja wieder fahrtenbuch führen?
Zumindest für einen repräsentativen Zeitraum empfiehlt sich das. Es ist nicht verpflichtend, aber der Nachweis müsste entsprechend geführt werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.