1 Prozent Regel wie betriebliche Nutzung nachweisen?

2 Antworten

mindestens 50% Betrieblich genutzt

Mehr als 50%...!

aber wie beweist man das?

Du musst es glaubhaft machen.

Dies kann in jeder geeigneten Form erfolgen ( z. B. Eintragungen in den Terminkalender, Kilometerabrechnungen gegenüber Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen).

Was auch geht: Aufzeichnungen über die betrieblichen Fahrten und die Gesamtfahrleistung über einen gewissen Zeitraum (z.B. 3 Monate) hinweg.

Dann muss man ja wieder fahrtenbuch führen?

Nein, muss man nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Dann muss man ja wieder fahrtenbuch führen?

Zumindest für einen repräsentativen Zeitraum empfiehlt sich das. Es ist nicht verpflichtend, aber der Nachweis müsste entsprechend geführt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.