0,5 Promille Grenze Verstoß ohne Führerschein?
Hallo. Leider wurde ich letztens alkoholisiert auf einem E-Roller erwischt. Ich habe keinen Führerschein, bin aber in der Fahrschule und mache in einem Monat Prüfung. Ich muss 500€ Strafe zahlen. Wie sieht es aus mit dem 1 Monat Fahrverbot und den 2 Punkten? Kann das trotzdem angerechnet werden? Welche Folgen gibt es für die anstehende Prüfung? Bei der Polizei war nur die Rede von 500€, da ich keinen Führerschein habe, im Internet lese ich aber anderes.
5 Antworten
Das gibt Ärger. Den Führerschein kannst Du erstmal vergessen. Rede mit Deiner Fahrschule. Wahrscheinlich musst Du erst zur MPU.
Du hast noch nicht einmal eine FE erteilt bekommen, die FE-Behörde kann sehrwohl eine MPU zur Feststellung der Fahreignung anordnen, bevor sie die FE erteilt. Anhaltspunkte für eine fehlender Eignung hast du mit der Alkoholfahrt ja nun selbst geliefert.
Na du bekommst ne Sperre .... Führerschein kannst du vergessen ...und wenn du irgendwann den Führerschein wieder machen darfst musst du vorher eine MPU machen
die 500€ sind das strafrechtliche .
die Fahrerlaubnis ist ein verwaltungsrechtliche Angelegenheit .
Sollte die Fahrerlaubnisbehörde von der Alkoholfahrt Kenntnis erlangen , kann sie deine Eignung in Frage stellen und ein Fahreignungsgutachten fordern .
Ich würde gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben ! Somit wird dieser nicht rechtskräftig und nicht in das FAER eingetragen .
nachdem die Fahrerlaubnis erteilt wurde , du deinen FS hast , den Einspruch zurück ziehen und bezahlen .
Die Fahrerlaunis wird dir nach bestandener Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde erteilt. Diese prüft allerdings dann nochmals zeitnah, ob sich zwischenzeitlich Hindernisse für eine Erteilung ergeben haben. Solche Hindernisse können Fristen oder Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit im Straßenverkehr sein.
Somit obliegt es der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis trotz bestandener Prüfung zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen.
Auch eine MPU zur Feststellung der Fahreignung kann angeordnet werden, bevor die Fahrerlaubnis erteilt wird.
Was die Fahrerlaubnisbehörde aber nun tut, liegt dabei auch sehr in ihrem Ermessen.
Zudem muss die Fahrerlaubnisbehörde erstmal Kenntnis von OWi nach §24a StVG erhalten. Dies geschieht i. d.R. schneller, wenn die Bußgeldstelle und die FE-Behörde in der selben Kommune sitzen.
...und mache in einem Monat Prüfung.
Nein, die machst Du ganz sicher nicht.
Die Prüfung kann der Fragesteller so oft er mag machen, davon erteilt ihm die FE-Behörde aber noch lange keine FE.
Zur MPU muss ich nicht. (siehe aktuellen Bußgeldkatalog). Ich habe erstmalig gegen die 0,5 Promille-Grenze verstoßen. Ich besitze keine Fahrerlaubnisse.