? VORTÄUSCHEN EINER STRAFTAT?

7 Antworten

Das ist nicht ner eine Vortaeuschung einer Straftat (StGB § 145d), sondern bereits eine Falsche Verdaechtigung (StGB § 164). Die Strafandrohung ist eine deutlich hoehere als bei der Vortaeuschung einer Straftat.

Du solltest schleunigst zur Polizei gehen und die Sache richtigstellen. Das macht die falsche Verdaechtigung zwar nicht ungeschehen, wird sich aber ganz erheblich zu deinen Gunsten auf das Strafmass auswirken. Rauskommen wird es ja wahrscheinlich sowieso.


MH0127  05.06.2021, 22:41

25 StGB ist zu prüfen, je nachdem wie alt der AE ist, könnte eine mittelbare Täterschaft in Form eines menschlichen Werkzeuges (begehen durch einen anderen ) vorliegen, somit handelt der AE schuldfrei und nicht Tatbestandmäßig.

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MH0127  05.06.2021, 22:45
@MH0127

Soeben gesehen, AE ist 17, also keine Option ...

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Du wirst nicht ins Gefängnis dafür kommen. Geh aber alles aufklären verleumdungen gehen gar nicht klar! Die Anzeige, wegen Körperverletzung muss deine Tante übernehmen und nicht du.

Hallo!

Deine eigene Strafbarkeit dürfte maßgeblich von dem abhängen, was deine Mutter und/oder Tante dir angedroht haben. Worum genau handelte es sich dabei denn?


Lenamagdalena17 
Beitragsersteller
 08.06.2021, 12:07

Hey Sorry sehe es erst jetzt,

meine Tante hat mir gedroht, das ich die Anzeige auf mich nehmen soll sonst Passiert mir etwas. Und Genau das gleiche bei meiner Mutter sie hat mich Bedroht und Hat mich gezwungen zu der Polizei zu gehen das ich sexuelle Belästigt wurde von einem Type den sie nicht mag.

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Grinzz  08.06.2021, 15:40
@Lenamagdalena17

Was genau wurde dir denn angedroht? Was sollte dir denn passieren, wenn du die Anzeige nicht auf dich nimmst? Und was genau wurde die angedroht, solltest du die Anzeige nicht erstatten?

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Lenamagdalena17 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 10:24
@Grinzz

Falls ich die Anzeige nicht gemacht hätte, hätte sie mich Kaputt geschlagen. Und das wortwörtlich ich hatte wirklich Keine andere Wahl, außer zur Polizei zu gehen.

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Grinzz  09.06.2021, 11:14
@Lenamagdalena17

Du scheinst nicht zu verstehen, worauf ich hinaus will 😉

Kannst du den genauen Wortlaut dessen wiedergeben, was dir angedroht wurde? Nicht, was sie deiner Meinung nach hätte tun können, sondern genau das, was sie sagte! Und das von Tante und Mutter?

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Lenamagdalena17 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 23:40
@Grinzz

Also meine Mutter sagte : „Du gehst jetzt sofort die Anzeige machen und sagst das, was ich dir sage bei der Polizei oder du wirst es nicht mehr überleben“ . Und meine Tante meine : „Lena nimm die Anzeige auf dich sonst werde ich in den Knast gehen, weil ich hab Ja schon Bewährung“.

Daraufhin antwortet ich : „ Nein ich möchte das nicht machen ich hab ihn nicht verletzen sondern du.“

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Das ist nicht das vortäuschen einer Straftat sonder eine Straftat.

Am besten du rufst bei einer Rechtsberatung an da kann man die bestimmt weiterhelfen


Lenamagdalena17 
Beitragsersteller
 05.06.2021, 02:56

werde ich dafür eine Freiheitsstrafe bekommen wenn ich die Wahrheit sage ? Weil bin nächsten Monat 18

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Gittt  05.06.2021, 03:03
@Lenamagdalena17

ist noch gering da der Zeitpunkt der Straftat zählt. Ins Gefängnis kommst du sicher nicht. Als Laie würde ich auf Sozialstunden oder keine Strafe vermute (soweit ich weiß kann man Anzeigen zurückziehen)

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MH0127  05.06.2021, 22:44
@Gittt

Nicht korrekt, sobald die Polizei Kenntnis einer Straftat erlangt, muss sie dieser nachgehen (163 StPO). Anzeigen können nicht zurückgenommen werden, Strafanträge schon, spielt in diesem Fall aber keine Rolle.
wichtig ist, ab zur Polizei, die Sache aufklären und dann abwarten. Wer was bekommt entscheidet das Gericht...

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Was hast du nur für Verwandte?

Geh morgen zur Polizei und kläre alles auf, diesmal mit der Wahrheit.