Hallo zusammen,
meine Frau wird nach der Geburt unseres Kindes im nächsten Jahr zu Hause bleiben und das Elterngeld in Anspruch nehmen.
Sie verdient weniger als ich, aber nicht so viel weniger, dass sich Steuerklasse 3 & 5 im "normalen Leben" lohnen würde. Also alles in allem wohl eine recht "übliche" Situation.
Meine Frage dazu wäre, ist es möglich, dass ich in der Zeit in der sie das Elterngeld bezieht in Steuerklasse 3 wechseln kann (und sie zumindest theoretisch in die 5), so dass ich dann mehr Netto hätte? Das Elterngeld sollte ja durch ihre vorübergehende Steuerklasse 5 nicht geschmälert werden ...oder?
Per Google finde ich zu dem Thema immer nur die Variante, den Elterngeldbezieher mindestens 7 Monate VOR Geburt (bzw. Beginn des Mutterschutzes) in die Steuerklasse 3 zu stecken um das Elterngeld zu erhöhen (diese Frist wäre jedoch ohnehin schon verstrichen).
Im Voraus besten Dank & schöne Grüße :-)