Ist etwas bei diesem Polizeieinsatz schief gelaufen?

2 Antworten

Der Beamte hätte sich besser umsehen und gegebenenfalls von der Schusswaffe Gebrauch machen sollen.
Die Situation im Nachhinein zu betrachten und etwaige Fehler aus den Fernsehsessel zu beurteilen, ist aber reiner Schwachsinn.
Das überlassen wir lieber den Profis.


PepiamStart 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 09:11

Die Frau war aber nicht bewaffnet, wie würde er das denn später erklären?

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HfPol110  02.09.2024, 09:12
@PepiamStart
Die greift ihn nun mit einem Gegenstand an, der ihn am Kopf trifft. Er fällt um und verliert kurz das Bewusstsein.

Du schreibst es doch selbst.

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 09:14
@HfPol110

Eigensicherung? Nicht umgedreht und alleine die Wohnung betreten?

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HfPol110  02.09.2024, 09:16
@PepiamStart
Die Situation im Nachhinein zu betrachten und etwaige Fehler aus den Fernsehsessel zu beurteilen, ist aber reiner Schwachsinn. 
Das überlassen wir lieber den Profis.
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HfPol110  02.09.2024, 09:17
@PepiamStart

Die Leute die diesen Fall prüfen werden oder geprüft haben, aber ganz sicher nicht du.

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 09:18
@HfPol110

Ach so. Haben diese Leute auch eine Amtsbezeichnung?

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HfPol110  02.09.2024, 10:00
@PepiamStart

Woher soll ich wissen wie die Amtsbezeichnung von demjenigen ist, der diesen Fall geprüft hat?

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 10:04
@HfPol110

Ich weiss, dein Wissen diesbezüglich ist ja begrenzt, das schreibst du ja selber.

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und wo ist jetzt die Frage? Natürlich muss sie den Ausfall zahlen + Schmerzensgeld.


PepiamStart 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 09:09

Es ist eine Diskussion, keine Frage.

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geheim007b  02.09.2024, 09:12
@PepiamStart

stimmt, im titel ist nur ein ? :-).

Bei der Türe könnte man fragen ob sie die Frau gefordert haben sie zu öffnen. Wenn ja (und sie es nicht getan hat) war auch das Eintreten legitim und auch diese kosten hat sie zu tragen.

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 09:17
@geheim007b

Tatsächlich zahlt in so einem Fall die Frau gar nichts, weil sei psychisch erkrankt war.

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geheim007b  02.09.2024, 09:22
@PepiamStart

das muss dann aber so ärztlich festgestellt werden, man wird nicht nur weil man austickt automatisch deliktunfähig.

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 09:24
@geheim007b

Die Frau hat doch einen Beschluss über ihre Unterbringung zugesendet.

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geheim007b  02.09.2024, 09:27
@PepiamStart

den Beschluss stellt ja kein Arzt aus, ein Arzt muss bestätigen dass sie nicht deliktfähig war zu dem Zeitpunkt.

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 09:28
@geheim007b

Der zuständige Richter beruft sich auf die Aussagen eines Facharztes, ohne gibt es solche Beschlüsse nicht.

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geheim007b  02.09.2024, 09:54
@PepiamStart

dann soll sie sich das von diesem Facharzt bescheinigen lassen und damit die Forderung angreifen.

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