Ist etwas bei diesem Polizeieinsatz schief gelaufen?
Fall: Eine an Psychose erkrankte Frau hat ihren Vater mit einem Messer bedroht, der ruft die Polizei und schildert was passiert ist. Aus Angst vor der Tochter wirft er einem Polizisten seinen Schlüssel aus dem Fenster zu, hat sich selber im Wohnzimmer eingeschlossen. Als er hört, wie sich die Wohnungstüre öffnet, schließt der Vater nun die Wohnzimmertüre auf.
Dann geht alles ganz schnell: Der Polizist betritt die Wohnung alleine, schaut sich nicht um, sieht auch nicht, dass die Frau hinter der Türe stand. Die greift ihn nun mit einem Gegenstand an, der ihn am Kopf trifft. Er fällt um und verliert kurz das Bewusstsein.
Sein Kollege betritt eine Minute später die Wohnung, mit zwei weiteren Beamten. Die Frau hat sich nun im Badezimmer eingeschlossen. Die Türe wird sofort eingetreten und die Frau in Handschellen abgeführt, wird direkt in die Psychiatrie gefahren.
Der Beamte, der das Bewusstsein verloren hatte, kommt in der Zwischenzeit wieder zu sich und geht aus dem Haus. Er bricht den Dienst aber nicht ab. Anderentags meldet er sich für den Rest der Woche krank, der Dienstherr möchte für die 4 Tage Verdienstausfall von der Frau geltend machen. Die übersendet eine Kopie des Beschluss über ihre Unterbringung und teilt mit, dass sie akut erkrankt war.
Ihr Vater lässt die Badezimmertüre auf eigene Kosten reparieren.
2 Antworten
Der Beamte hätte sich besser umsehen und gegebenenfalls von der Schusswaffe Gebrauch machen sollen.
Die Situation im Nachhinein zu betrachten und etwaige Fehler aus den Fernsehsessel zu beurteilen, ist aber reiner Schwachsinn.
Das überlassen wir lieber den Profis.
Die greift ihn nun mit einem Gegenstand an, der ihn am Kopf trifft. Er fällt um und verliert kurz das Bewusstsein.
Du schreibst es doch selbst.
Eigensicherung? Nicht umgedreht und alleine die Wohnung betreten?
Die Situation im Nachhinein zu betrachten und etwaige Fehler aus den Fernsehsessel zu beurteilen, ist aber reiner Schwachsinn.
Das überlassen wir lieber den Profis.
Die Leute die diesen Fall prüfen werden oder geprüft haben, aber ganz sicher nicht du.
Ach so. Haben diese Leute auch eine Amtsbezeichnung?
Natürlich war sie bewaffnet. Oder hat sie ihn mit einer Feder niedergestreckt?
Woher soll ich wissen wie die Amtsbezeichnung von demjenigen ist, der diesen Fall geprüft hat?
Ich weiss, dein Wissen diesbezüglich ist ja begrenzt, das schreibst du ja selber.
und wo ist jetzt die Frage? Natürlich muss sie den Ausfall zahlen + Schmerzensgeld.
stimmt, im titel ist nur ein ? :-).
Bei der Türe könnte man fragen ob sie die Frau gefordert haben sie zu öffnen. Wenn ja (und sie es nicht getan hat) war auch das Eintreten legitim und auch diese kosten hat sie zu tragen.
Tatsächlich zahlt in so einem Fall die Frau gar nichts, weil sei psychisch erkrankt war.
das muss dann aber so ärztlich festgestellt werden, man wird nicht nur weil man austickt automatisch deliktunfähig.
Die Frau hat doch einen Beschluss über ihre Unterbringung zugesendet.
den Beschluss stellt ja kein Arzt aus, ein Arzt muss bestätigen dass sie nicht deliktfähig war zu dem Zeitpunkt.
Der zuständige Richter beruft sich auf die Aussagen eines Facharztes, ohne gibt es solche Beschlüsse nicht.
dann soll sie sich das von diesem Facharzt bescheinigen lassen und damit die Forderung angreifen.
Die Frau war aber nicht bewaffnet, wie würde er das denn später erklären?