Ist die Frist noch gültig
Als privatverkäufer (Autos) hat man eine Frist von 14T, in diesen 14T kann der Kunde das Fahrzeug zurück geben z.b bei Mängel usw. Gilt diese Frist auch, wenn der Händler mutwillig (arglist) die Mängel verschweigt ?
Ok gelesen, diese Frist ist nur beim Kauf im Internet, andere frage, da stand das ich rückgabe recht habe, wenn ein Mängel aufgetreten ist, was bei der Besichtigung nicht vorhanden war. Mein Schaden war zwar bei der Besichtigung vorhanden, ist jedoch erst aufgefallen in der Werkstatt, weil man es mit sichtprüfung nicht gesehen hat, und diese Schäden ( durchrostung der federansätze und achse) schon SEHR alt sind. Gilt dann Rückgabe recht trotzdem oder hat man einfach pech
4 Antworten
Reklamiere den Mangel.
Im Zweifelsfall müssen Gutachter Empfehlungen aussprechen.
Siehe (ausführlich) hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/rueckgaberecht-gebrauchtwagen/
Was soll das für eine angebliche Frist sein? Quelle? Diese Frist gibt es (in D) nicht.
Nein, es gibt diese Frist nicht.
Bei Arglist hast du Rechte, da spielte die Frist überhaupt keine Rolle.
Aber Arglist ist sehr schwierig nachzuweisen.