Gesetzliche Erbfolge komplett missverstanden?

6 Antworten

Ich bin kein Rechtssachvertändiger. Nur meine Gedanken dazu:

Die Schwestern sind ja auch Verwandte 1. Grades, ebenso wie der Sohn. Möglicherweise steht ihnen daher auch etwas vom Erbe, also der Eigentumswohnung, zu. Nicht die komplette Wohnung, aber ein Anteil, den der Sohn dann auszahlen müßte.

Was ich in der Story nicht verstehe (was aber vielleicht ohne Belang ist): wieso hat die Schwester die Wohnung damals gekauft? Ihr stand doch ohnehin ein Drittel des Hauses als Erbe zu. Wenn das Haus nun 3 oder mehr Wohnungen hatte, dann müßte Ihr (mindestens) eine Wohnung doch ohnehin zustehen.


florestino  31.07.2024, 11:32

Geschwister erben nur, wenn keine Kinder vorhanden sind.

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RobertLiebling  31.07.2024, 09:59

Geschwister erben gesetzlich nur auf Umwegen.

Wenn der Erblasser keinen Ehegatten und keine Abkömmlinge hat, erben an zweiter Stelle die Eltern bzw. deren Abkömmlinge.

Auf diesem Pfad gibt es übrigens auch keinen Pflichtteil.

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Skywalker17  31.07.2024, 09:53

Ja, das versteh ich auch nicht.

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 09:52

Nein, ein Drittel ist immer ein Drittel von allem. Von jeder Wohnung, jedem Quadratmeter. Die Schwestern bekommen nichts, nur der Sohn. Gäbe es den nicht, würden die Eltern zuerst erben. Leben die nicht mehr, wären es dann die Schwestern.

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Der Sohn ist allein erbe. Weil er in der erbfolge an erster stelle steht. Falls sie verheiratet wahr teilt sich das erbe zu 50:50 zwischen ehemann und kinder auf.

Die erbmasse von damals wurde ja bereits verteilt. Mit dem Übergang des eigentums auf alle 3 schwestern hat sich diese erbmasse ja bereits erledigt nach meienr ansicht.

Die wohnung geht natürlich nicht zurück in die erbmasse von damals. Das ist unsinn.


PepiamStart 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 10:23

Genau, die Erbauseinandersetzung wurde mit dem Verkauf der letzten Wohnung und Auszahlung des Verkaufspreis abgeschlossen.

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FouLou  31.07.2024, 10:26
@PepiamStart

Nach meienr ansicht sogar schon früher. ich hätte gesagt das mit der eintragung der 3 schwestern ins grundbuch die sache als erldigt einzustufen ist. Sie waren ja dann eigentüber des hauses. Klar durften sie es noch nicht verkaufen. Aber das sehe ich nicht als grund dafür an das die sache an sich nicht erledigt ist.

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 10:34
@FouLou

Eintrag ins Grundbuch war Eigentumsübergang. Verkaufen ging erst 10 Jahre später, die Erbauseinandersetzung konnte erst dann beendet werden, sprich jeder hat sein Geld und geht des eigenen Weges. Das sind 10 Jahre Testamentsvollstreckung.

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FouLou  31.07.2024, 10:34
@PepiamStart

Ok. Wenn das wirklich so geregelt ist. Ist ja im endeffekt auch egal. Fakt ist das das ganze heute fertig ist.

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PepiamStart 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 10:37
@FouLou

Seit 1993. Deshalb ja so schräg von der Tante zu denken, es gäbe noch eine Erbengemeinschaft. Wäre die Mutter vor 1993 gestorben, hätte der Sohn ihren Anteil an dem Haus geerbt. Stelle ich mir mit den Tanten anstrengend vor.

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Ohne zu googeln

Brauche ich nicht. Erbrecht war Teil meines Studiums :)

was denkt ihr? Gehört die Wohnung zur alten Erbmasse oder ist der Sohn der Alleinerbe?

Der Sohn ist Alleinerbe als Erbe erster Ordnung (§ 1924 BGB) der Mutter und erbt damit alles gem. der Rangfolge des § 1930 BGB.

Nach der ersten Erbauseinandersetzung mit der Aufteilung in 3 Wohnungen ist das Erbe verteilt und die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

PepiamStart 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 10:20

Kurz und schmerzlos, ich danke dir.

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Alleinerbe der ET-Wohnung ist ausschließlich der Sohn, wenn die verstorbene Mutter kein anderslautendes Testament erstellt hat.

Die alte Erbmasse existiert nicht mehr, die wurde ja verkauft.

Da sie einen Abkömmling hat gehen die Schwestern diesmal leer aus.