Fitnessstudio Neueröffnung - Vertrag Stornieren?

2 Antworten

Die Sachlage ist relativ einfach:

Es muss der Vertragspartner in Verzug gesetzt werden:

Der Vertragsbeginn war am 01.06.2024. Bis heute werden die vereinbarten Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht. Hiermit setze ich Ihnen eine Nachfrist bis spätestens zum (14 Tage dürften angemessen sein). Sollte dann die geschuldete Leistung nicht erbracht werden, trete ich von meinem Vertrag zurück!

Dies ist per (!) Fax oder Brief mit Nachweis übermittelt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sollte damit der Vertrag beendet sein, mustergültig wäre ein Rücktrittsschreiben trotzdem. Theoretisch könnte bereits jetzt durch den fixen Vertragsbeginn direkt der Rücktritt verkündet werden, aber damit geht nicht immer jedes Gericht konform.

Sollten bereits Leistungen (z.B. Begrüßungsgeschenk) erbracht worden sein, sind diese zurück zu gewähren. Zudem dürfte Schadenersatzansprüche bestehen, diese könnten der Mehrpreis bei einem anderen Anbieter für den Zeitraum sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Eze007 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:28

Oh super vielen Dank!!!

GS2000  25.09.2024, 15:30
@Eze007

Bitte gerne, schade dass es als Diskussion eingestellt wurde.

Schaue in die Kündigungsfrist.

Vielleicht kommst Du auch dadurch raus, daß der Vertragspartner den Eröffnungstermin nicht einhält.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.

Eze007 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:06

Unter dem Punkt Kündigung steht ""Der Vertrag hat zunächst die bei Vertragsschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit (hier 12 Monate), danach läuft er auf unbestimmte Zeit, wenn der Mitgliedvertrag nicht vom Mietglied oder dem Studio unter der Einhaltung einer Kündigungsfrist von min. 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist dabei jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform"

DasOrakel  25.09.2024, 15:18
@Eze007

Du kannst versuchen, den Vetrag aufgrund der Verzögerungen anzufechten, da der Vertragsgeber ihn nicht erfüllt.

Wende Dich dazu ggf. an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.