Fahren direkt nach Theorieprüfung?

2 Antworten

er ist glaub nicht so drausgekommen was ich meine denn er hat gesagt ich bekomme anzeige und so

Er hat dich sehr wohl verstanden, du hingegen scheinst nicht zu realisieren, dass du eine Straftat begangen hast.

Artikel 95 SVG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
d. ohne Lernfahrausweis oder ohne die vorgeschriebene Begleitung Lernfahrten ausführt;

Die Fahrschule hättest du dir somit sparen können. Geld -> Fenster.


wissam105 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 20:24

hmm okey schade aber denkst du ich bekomme busgeld oder sperrung? was würdest du ihm sagen wenn du morgen anrufen müsstest?

Wenn Du keine Papiere hast, die belegen, dass Du fahren darfst, dann fährst Du ohne fahrerlaubnis. Und das ist auch in der Schweiz nicht zulässig. Etwas Geduld solltest Du schon aufbringen, wenn Du noch keine Papiere "in der Hand" hast.

Hast Du einen Beleg, dass Du die Prüfung gemacht hsst oder kannst Du die Prüfstelle und/oder den Prüfer angeben. Das wäre hilfreich, denn Du musst ja dem Polizeibeamten nachweisen, dass Du die Prüfung gemacht hast.

Das war ansonsten sehr unklug von Deinem Fahrlehrer, dass er Dich sozusagen ermutigt hat, ohne Führerschein zu fahren. Das hätte der nicht machen sollen, sondern Dich darauf hinweisen, dass Du erst fahren darfst, wenn Du den Schein in der Hand hast. Und selber mal (nach-)denken wäre auch hilfreich gewesen.