Eigene Reservierungsbedingungen bei Kleinanzeigen

4 Antworten

Als AGB unwirksam, aber um Spaßvögel abzuschrecken, kann das durchaus geeignet sein. Fall aber jemand das Geld zurück verlangt und glaubwürdig mit einem Anwalt droht, solltest du es besser zurückzahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Die ersten drei Absätze finde ich gut. Den Rest würde ich weglassen. Aufgrund der ganzen Schrägstriche verliert man den Überblick, was du sagen willst. Viel zu umständlich.


CrocodileAndi66 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 21:16

Du hast recht.
Wenn ich im 2. und 3. Absatz ein 'nur' vor 'Abnahme/Abholung' setze sollte es reichen.

Ehrlich gesagt, wollte ich damit die ganzen Honks abschrecken.
Andererseits lesen die sowieso nicht, und fragen "Ist noch da?" obwohl in allen Annoncen sinngemäß steht: 'Solange sichtbar, solange da.' oder Fragen stellen, deren Antworten bereits in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind.

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Ich glaube nicht, dass du als Privatperson rechtlich in der Lage bist, eine Gebühr (was anderes ist das nicht) einzubehalten. Sowas kann man als Gewerbetreibender/Freiberufler machen wenn man dadurch einen Verdienstausfall hat.

Ich reserviere nie etwas.

Entweder jemand will etwas kaufen und macht nen Aboholtermin mit mir aus, oder er will das Ding nicht.

Aber mit ja, nein, vielleicht, schauen wir mal... hab ich nichts angefangen.