Eigene Reservierungsbedingungen bei Kleinanzeigen
Hallo miteinander,
ich habe bei Kleinanzeigen einige Artikel nur zu Abholung eingestellt, welche sich Teilweise nicht an meinem Wohnort befinden (ca. 10 km entfernt) und erhalte zu diesen auch manchmal Reservierungsanfragen.
Was haltet ihr von folgender Erklärung, die ich in solchen Fällen an den Anfrager (ich gender nicht, denn ich habe einen Schulabschluss) sende:
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Ich bitte ich um Verständnis dafür, dass, aufgrund zahlreicher nicht eingehaltener Terminzusagen potentieller Interessenten, bei mir nun folgende Reservierungsregeln gelten:
Bei zum Verkauf angebotenen Artikeln erfolgt eine Reservierung ausschließlich in einem zeitlichen Rahmen von einer Woche und gegen eine Anzahlung in Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises, welche bei Abnahme/Abholung zum vereinbarten Termin verrechnet werden.
Bei zu verschenkenden Artikeln erfolgt eine Reservierung ausschließlich in einem zeitlichen Rahmen von drei Tagen und gegen eine Zahlung (PayPal an Freunde/Überweisung) in Höhe von 10,- €, welche bei Abnahme/Abholung zum vereinbarten Termin erstattet werden.
Sollte dem Käufer/Abholer eine Abnahme/Abholung zum vereinbarten (ersten) Termin nicht möglich sein oder er gänzlich vom Kauf/der Abholung zurücktreten wollen, bedarf es zur Verrechnung/Erstattung der vorab geleisteten An-/Zahlung, einer mindestens eine Stunde vor dem vereinbarten Abnahme-/Abholtermin zu erfolgenden Absage/Rücktrittserklärung oder Absprache eines neuen (zweiten) Abnahme-/Abholtermins, welcher im Zeitrahmen von drei Tagen nach dem ursprünglichen anzusetzen ist.
Bei einer durch den Käufer/Abholer mehr als zwei Stunden 'nach' Vereinbarung eines neuen (zweiten) Abnahme-/Abholungstermins erfolgenden erneuten Absage oder dem gänzlichen Rücktritt von der Abnahme/Abholung, sowie einer Nichteinhaltung des vereinbarten Abnahme-/Abholungstermins um mehr als eine Stunde, wird eine Erstattung der vorab geleisteten An-/Zahlung ebenso ausgeschlossen wie eine erneute (dritte) Vereinbarung zur Abnahme/Abholung.
Außerhalb dieser Reservierungsregeln gilt: 'First come, first get.'
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4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Als AGB unwirksam, aber um Spaßvögel abzuschrecken, kann das durchaus geeignet sein. Fall aber jemand das Geld zurück verlangt und glaubwürdig mit einem Anwalt droht, solltest du es besser zurückzahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die ersten drei Absätze finde ich gut. Den Rest würde ich weglassen. Aufgrund der ganzen Schrägstriche verliert man den Überblick, was du sagen willst. Viel zu umständlich.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/OhoshiYamazuki/1720344997411_nmmslarge__0_96_430_430_0d6b1fbca133f8e94d080ea40eaa0798.png?v=1720344997000)
Ich glaube nicht, dass du als Privatperson rechtlich in der Lage bist, eine Gebühr (was anderes ist das nicht) einzubehalten. Sowas kann man als Gewerbetreibender/Freiberufler machen wenn man dadurch einen Verdienstausfall hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wintermadl/1712262468172_nmmslarge__0_0_2296_2296_b617ee50b177f7eb923125b09ad1c73d.jpg?v=1712262468000)
Ich reserviere nie etwas.
Entweder jemand will etwas kaufen und macht nen Aboholtermin mit mir aus, oder er will das Ding nicht.
Aber mit ja, nein, vielleicht, schauen wir mal... hab ich nichts angefangen.
Du hast recht.
Wenn ich im 2. und 3. Absatz ein 'nur' vor 'Abnahme/Abholung' setze sollte es reichen.
Ehrlich gesagt, wollte ich damit die ganzen Honks abschrecken.
Andererseits lesen die sowieso nicht, und fragen "Ist noch da?" obwohl in allen Annoncen sinngemäß steht: 'Solange sichtbar, solange da.' oder Fragen stellen, deren Antworten bereits in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind.