Drohungen durch Anwältin?
Vor Kurzem hat eine Frau, die sich Anwältin nennt, uns gedroht gerichtliche Wege zugehen, weil wir ihr Nägel nicht richtig gemacht haben.
Die Nägel würden nach 18 Tagen splittern ( (Farbe an einem Daumen und ein Eck ist abgebrochen), wie sie behauptet.
Ich habe die Nägel angeschaut und ich habe ich sie gefragt, ob sie die Nägel alleine zu Hause gefeilt hätte?! Am Anfang wollte sie das nicht zu geben, dass sie die Nägel ganz spitz gefeilt hat, aber da wir genau wissen, dass sie die Nägel gefeilt hat, haben wir ihr erklärt, wenn irgendwas passiert ist, dann sollte sie uns kontaktieren, bzw. zu uns kommen, dass wir die Reklamationen ansehen und beurteilen können, woran es liegt.
Sie hat die Nägel total an den Seiten gefeilt und damit wurden sie an der Seite sehr dünn und natürlich brechen die Nägel danach ab!
Nach der Diskussion haben wir sie gebeten das Geschäft zu verlassen, weil sie begann mit arroganten Worten, sie sei eine Anwältin und der Drohung, sie würde uns verklagen!
Jetzt möchte ich mich erkundigen, ob sie (Anwältin), solche Drohungen überhaupt äußern darf?!
7 Antworten
Es ist keine Drohung, wenn man ankündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Das ist eine Ankündigung. Sie darf das sagen und auch machen. Ob so eine Klage rechtlich erfolgreich ist, steht aufeinem anderen Blatt.
Ja, Anwälte dürfen natürlich damit drohen euch zu verklagen.
Selbstverständlich darf sie ankündigen, den Rechtsweg zu beschreiten, um euch haftbar zu machen.
So wie ich das sehe, wird sie damit aber keinen Erfolg haben, da sie für die Schäden selbst verantwortlich zu sein scheint. Insofern scheint eine Klage ihrerseits aussichtslos. Deshalb würde ich jetzt erst mal abwarten, was passiert.
Es ist eine Kleinigkeit und würde wegen geringfügigkeit eingestellt werden denke ich
Sie darf das, egal ob als Anwältin oder nicht, ihre potentielle Klage würde aber keinen Erfolg haben.