Darf das Jobcenter fragen warum man urlaub braucht?

3 Antworten

Rein theoretich muss sie das nicht begründen. Es ist aber immer besser, zu kooperieren. und was ist so schlimm daran, dem Sachbearbeiter vom Jobcenter darzulegen, warum man eben diese freie Zeit braucht.

gegebenenfalls kann es sogar äußerst postiv sein, wenn man darlegt was masse ist, denn vielleicht hat das Jobcenter auch noch andere Lösungen im Petto.

Nehmen wir einfach mal an, die Schwester braucht den "urlaub" damit sie sich um die Sucht ihres Mannes kümmern kann, dann gibt es vielleicht noch andere Alternativen.

. So jetzt zum punkt laut dem Jobcenter stehen ihr 21 Tage Urlaub zu (hat sie nie in anspruch genommen)

Es gibt im SGB II keinen Urlaub. Urlaub ist ein Anspruch aus einem Beschäftigungsverhältnis (Bundesurlaubsgesetz).

Du bzw. sie kann Ortsabwesenheit beantragen und genehmigt bekommen.

Da sie keinen "Urlaubsanspruch" hat, darf nach dem Grund der beantragten Ortsabwesenheit gefragt werden.

Ein Arbeitgeber darf dies bei einem Urlaubsanspruch nicht.

Sie muß Ihren Antrag auf Ortsabwesenheit (Urlaub) grundsätzlich begründen und sollte ihn nicht telefonisch, sondern papierschriftlich stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.