Zimmerdurchsuchung im Internat?
Ich wohne in einem Internat in einem 2er Zimmer. Mein Zimmernachbar wurde verdächtigt Alkohol getrunken zu haben, weshalb unser Zimmer durchsucht wurde. Es wurden auch meine sachen durchsucht, obwohl ich nichts gemacht habe. Als ich dann das Zimmer wieder verließ wurde ich nach ca. 5 Minuten zurück ins Zimmer gerufen, weil in meiner Kiste eine leere Flasche Schnaps gefunden wurde, die nicht mir gehörte. Nun ist meine Frage, ob sie überhaupt meine sachen hätten durchsuchen dürfen, da ich ja nichtschon getan habe, und vorallem, ob sie die Kiste hätten öffnen dürfen, als ich nicht dabei war...
LG
8 Antworten
Hallo,
diese Fragestellung ist in der Regel ziemlich heikel und ich vermute mal, dass auch lange diskutiert worden ist, bevor man sich dazu entschossen hat, die Durchsuchung durchzuführen.
Es ist so, dass die Internatsleitung eine Verantwortung euch gegenüber hat. Wenn der Verdacht besteht, dass ihr Dinge tut die Eurer Gesundheit (oder der Anderer) schaden, müssen Sie Maßnahmen ergreifen um euch zu schützen. Dies kann zB in der Vernichtung der Schadstoff,e auf jeden Fall aber in der Aufklärung des Sachverhaltes und Feststellung des Umfanges bestehen.
Eine Durchsuchung von Zimmern, ohne die Anwesenheit der Bewohner halte ich persönlich für fragwürdig. Dies ist eher in Erziehungsheimen üblich, aber nicht in Internaten mit "normalen Klientel".
Mein Rat wäre , dass Deine Eltern sich formal beschweren und das Gespräch mit der Fachkraft suchen, die für die Durchsuchung zuständig war.
Dort kann dann darüber gesprochen werden, dass zum Einen du dich in deinem persönlichen Lebensraum verletzt fühlst und zum Anderen, wie mit dem Ergebnis des Fundes umgegangen wird. Immerhin steht ja noch der Tatvorwurf des Abusus im Raum.
LG
Was sagt der Bildungs- und Erziehungsvertrag, sowie die Hausordnung zum Alkohol? Das wird wohl so, oder so ähnlich aussehen:
Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen ist im Haus und auf dem Schulgelände untersagt.
Schul- und Internatsleitung behalten sich vor, im Verdachtsfall Drogen – und Alkoholtests durchzuführen.
Nachgewiesener Drogenmissbrauch führt zum Internatsausschluss.
Nachgewiesener Alkoholmissbrauch ( mehr als 0.5 ‰ ) führt zu Sanktionen und Benachrichtigung der Eltern.
Im ganzen Haus herrscht Rauchverbot.
Die Zimmer müssen für die Aufsicht jederzeit zugänglich sein.
In begründeten Verdachtsfällen kann die Internatsleitung die Zimmer der Schüler durchsuchen. Der gewählte Internatssprecher hat das Anrecht bei der Durchsuchung anwesend zu sein.
Genau deswegen, haben sie das Recht darauf. Missetäter verstecken gerne ihre Beweise bei anderen, in der Hoffnung das dort nicht gesucht wird.
Wenn Du minderjährig bist und Deine Eltern den Erziehungsauftrag an das Internat abgegeben haben, dann dürfen sie das. Und der Erfolg gibt den Erziehern ja insofern Recht, als ganz offensichtlich unerlaubt Alkohol getrunken wurde. Jetzt ist nur noch die Frage, ob Deine Mitbewohner so fair sind, Dich nicht hängen zu haben oder ob es Kameradenschweine sind.
wenn es die erziehungs berechtigten sind haben sie recht darauf