Wieviel Gramm Haschisch sind eigentlich erlaubt?

3 Antworten

Haschisch ist das Harz der weiblichen Blütenstände und damit nach §1 KCanG schlichtweg auch nur "Cannabis".

Du darfst also nach §3 50g reines Haschisch daheim oder 25g unterwegs haben.

Du darfst es nur nach §2 nicht herstellen und nicht kaufen. Aber Besitz an sich ist legal und du musst niemals Aussagen tätigen, die dich selbst einer Straftat belasten würden. Also schweigt der Genießer.

An diesem Gesetz ist recht wenig sinnvoll.

Die Frage ist verständlich. Siehe die Begriffsbestimmungen des §1 KCanG Nr. 8. Die besagt, dass das von dir erwähnte Harz unter dem Begriff Cannabis in diesem Gesetz subsumiert ist. Folglich ist die Weiterverarbeitung nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 "Cannabis herstellt" nicht möglich, da es sich um eine Straftat handeln müsste.

Ich muss zugeben, mit diesem Gesetzesgeflecht habe ich manchmal meine Probleme. Aber das müsste so meiner Meinung nach korrekt sein.


Mxz69Fk0001 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 00:57

Die Frage ist, was eigentlich Extraktion bedeutet. Unter Extraktion versteht man in der Chemie das Herauslösen und das Konzentrieren eines Stoffes. Wenn man nun also Blüten in geschmolzener Butter einrührt, das absiebt und anschließend Brownies daraus macht, wäre das eine Extraktion. Cannabis zu rauchen ist dann legal, Hasch-Kuchen herzustellen bleibt aber illegal. Kurios und irgendwo lustig dieses Gesetz.

Mxz69Fk0001 
Beitragsersteller
 22.10.2024, 00:48

Weiterverarbeitung und Herstellung sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Begriffe und lassen wenig Spielraum für Interpretationen. Synthetisch Cannabis oder Teile davon herstellen bspw. THC synthetisch herzustellen ist damit verboten. Wenn man Blüten besitzen darf, die Blütenstaub (Haschisch) enthalten, dann hat man auch das Recht diese Blüten händisch zu zerlegen. Das ist noch keine Extraktion von Cannabinoiden.

Aber den §34 finde ich wirklich interessant. Aber den §34 Abs. 1 Satz 13. Dieser Satz beantwortet meine zweite Frage von vorhin, ob eine Extraktion nun legal oder illegal wäre. Diese ist also klar verboten.

Zuhause 50g pro Person, unterwegs 25g.