Werde ich von der Schule verwiesen?
Hey,
mir ist klar, dass mir das keiner sicher beantworten kann aber vielleicht liest ja der ein oder andere (Hobby-) Jurist die Frage, der sich mit dem Schulrecht in NRW auskennt und mir weiter helfen kann.
Also…
Ich bin in der 11. Klasse und habe bereits im Oktober eine Ordnungsmaßnahme erhalten, da ich von meiner Stufenleiterin beim Rauchen einer E- Zigarette in einem leeren Klassenraum erwischt wurde. Das Ergebnis der Sitzung war, dass ich einen Eintrag in die Schulakte erhielt und nicht mit auf eine Klassenfahrt durfte.
Nun haben ein Freund von mir und ich bei einem Abschluss an unserer Schule gekellnert. Uns wurde im Vorhinein, ca. 2-3 Wochen zuvor, gesagt, dass wir auch das ein oder andere Glas Reste trinken dürfen. Das haben wir falsch verstanden und haben ungefähr 30 Minuten vor dem Einlass der Gäste zum Sektempfang jeweils ein Glas alkoholisches Getränk zu uns genommen, dass in der Küche herum stand. Dies hat eine andere Schülerin der Stufenleitung gemeldet, diese ließ uns abholen und meinte im Telefonat mit meinem Vater, dass ich Wiederholungstäter sei und es eine Schulkonferenz mit weitreichenden Folgen geben wird.
Nun bin ich besorgt, dass dies eine Entlassung von der Schule bedeuten könnte. Ist das möglich oder gar wahrscheinlich? Des Weiteren stellt sich mir die Frage, wann die Schulkonferenz stattfinden soll da die Sommerferien Ende dieser Woche beginnen. Ist es möglich sie in den Ferien zu halten oder muss ich den ganzen Sommer lang auf den glühenden Kohlen sitzen?
2 Antworten
Es war sicher nicht gemeint, daß Ihr schon vor der Veranstaltung Alkohol trinken solltet , der Euch auch nicht gehört hat, und wahrscheinlich war es auch mehr, als Ihr gesagt habt. In der ersten Ferienwoche gibt es oft noch Konferenzen, vielleicht wird da schon entschieden. Wenn Du über 18 Jahre bist, bist Du nicht mehr schulpflichtig. Dann kriegst Du Probleme. Sollte es zu einem Verweis kommen und Du bist unter 18 Jahre, mußt Du Dir eine andere Schule suchen. Allerdings sind andere Schulen nicht so wild auf Übeltäter und Deine Schulakte geht mit Dir. Vielleicht wird es ja nicht so schlimm, vielleicht nur ein Schulausschluss für ein paar Tage oder Ausschluss von Schuveranstaltungen.
Eher nicht. Ich war Schulleiterin, ich hätte Dir die Hölle heiß gemacht, aber das war es. Aber Du stehst natürlich in Deiner Schule jetzt ständig unter Beobachtung als auffälliger Schüler.
Das tat ich vorher auch schon deswegen mach ich mir solche Sorgen. Nach dem Vorfall mit der E- Zigarette haben mein Vater und die Stufenleiterin alle 2-3 Monate telefoniert. Das letzte Gespräch ist keine Woche her und da hat sie mich noch in hohen Tönen gelobt. Ich weiß jetzt aber nicht, ob dies nicht auch negativ auf mich zurückfallen könnte weil ich sie quasi enttäuscht habe. Zusätzlich hatte ich in der 7. Klasse also vor etwas mehr als vier Jahren schon zwei Eklats die mir zwei Akteneinträge beschert haben. Selbstreflektiert würde ich mich schon als ein wenig Verhaltensgestört bezeichnen. Ich denke halt immer wieder gar nicht oder zu wenig darüber nach was ich tu.
Jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Es gibt schlimmeres, aber erst denken und dann handeln solltest Du für die Zukunft berücksichtigen. Ich drücke Dir die Daumen. Du bist schon o.k. Stromlinienförmige und angepasste Jungs gibt es genug. Ein bißchen Rebellion ist nicht schlecht und Sorgenkinder werden meist mehr geliebt. Kopf hoch! Aus Dir wird noch was!!!
Dies soll hier keine Rechtsberatung sein aber nach meiner Einschätzung wird es - vorausgesetzt deine Mitteilungen sind wahrheitsgemäß - nicht zu einem Schulverweis kommen. Wenn doch, solltest ihr euch anwaltschaftlich beraten lassen.
Es war ein Glas sonst würd ich das ja auch schreiben. Die Schule wird ja wohl kaum gute Frage durchsuchen um etwas gegen mich zu verwenden. Wir waren auch nicht angetrunken falls du darauf hinaus möchtest. Das wir es falsch aufgegriffen haben ist mir jetzt ja auch klar ich bin 17. Schätzt du eine Entlassung denn als realistisch ein?