Welche Strafe bekommt jemand, der psychisch krank ist und jemand andern unter einfluss von alkohol ermordet hat?
Wir sollen für Deutsch ein Plädoyer als der Verteidiger von Friedrich aus der Judenbuche von Anette Droste-Hülshoff schreiben. Der wurde in seiner Kindheit nie wirklich geliebt, wahrscheinlich geschlagen und wurde seit 12 war von seinem kriminellen Onkel aufgezogen. Außerdem war sein Vater, der gestorben ist als Friedrich acht war, Alkoholiker und hat seine Mutter geschlagen und vergewaltigt. Und Friedrich hat einen Mann ermordet (unter Einfluss von Alkohol). Darum geht der Gerichtsprozess und meine Frage ist jetzt, ob man darauf plädieren kann, dass er psyichisch krank ist und deswegen nicht hart beurteilt werden kann.
4 Antworten
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Wir auf Unzurechnungsfähigkeit erkannt, kommt er in die Forensik.
Das ist ein Aufenthalt von unbestimmter Dauer und nicht immer einer zeitlich fest umrissenen Haftstrafe vorzuziehen.
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Verringerte Schuldfähigkeit, also weniger Jahre als normal aber mit anschließender Sicherungsverwahrung. Meine Erfahrung
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Ein Schreibtisch hat immer zwei Stühle. Einen davor und einen dahinter. ;)
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Gar keine Strafe, wenn er schuldunfähig war. Aber viel schlimmer einen ggfs. lebenslänglichen Aufenthalt in der Psych. Und im Gegensatz zum Knast ist schlicht nicht absehbar, wann und ob es eine Entlassung gibt.
Und mal abgesehen davon, gilt Alkohol seit vielen Jahren eher als strafverschärfend. Das in den 70igern und 80igern noch Häufige "der war halt besoffen, der kann ja nichts dafür", gilt schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
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Man kann auf unzurechnungsfaehig plaedieren was aber ein Arzt bzw Psychologe bestaetigen muss und dann muss halt geguckt werden wie hoch der Alkoholpegel am besagten Tag war
Also schreibst du aus der Forensik heraus? Ich wusste nicht, dass man dort ins Internet darf 😜