Wäre das eine Sünde?

8 Antworten

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Der Kauf von gestohlenen Waren ist im Islam verboten, unabhängig davon, ob sie von Muslimen oder Nicht-Muslimen gestohlen wurden. Es ist nicht erlaubt, solche Waren auf legitime Weise in Besitz zu nehmen, z. B. durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft. Wenn jemand weiß, dass die Waren gestohlen sind, sollte er den Dieb anprangern, ihn zur Umkehr auffordern und die Waren nach Möglichkeit dem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Der Kauf von gestohlenen Waren ermutigt Diebe, ihre kriminellen Aktivitäten fortzusetzen und versäumt es, das Böse anzuprangern. Der Verkauf gestohlener Waren ist ungültig, da er gegen die Bedingung verstößt, dass der Verkäufer der Eigentümer der verkauften Ware sein muss. Nach Ansicht der islamischen Gelehrten stellt der Kauf gestohlener Waren eine Sünde dar, und der Käufer muss die Waren an ihren rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben und den Preis an den Verkäufer zahlen. Es ist auch notwendig, dem Dieb freundlich zu raten, mit dem Stehlen aufzuhören und die Behörden zu informieren, wenn er in seinem kriminellen Tun verharrt. Muslime sollten ihre Brüder unterstützen, egal ob sie die Übeltäter oder die Geschädigten sind. Den Übeltäter zu unterstützen bedeutet, ihn davon abzuhalten, Unrecht zu begehen, während die Unterstützung desjenigen, dem Unrecht widerfahren ist, bedeutet, sich für die Wiederherstellung seiner Rechte einzusetzen.

https://islamqa.info/en/answers/93031/is-it-haram-to-buy-stolen-goods

Laut Strafgesetzbuch hast du dich einer Straftat schuldig gemacht: Und da ist Wissen oder Unwissen unwichtig.

§ 259Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Allerdings ist das Strafobjekt vernichtet und daher würde diese Straftat wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt.

Sünde ist eine ganz andere Geschichte. Wenn du vorher wusstest, dass die Sache gestohlen war, dann wäre eine eine Sünde, denn dann hätttest du ja wissentlich fremdes Eigentum getrunken. Du wusstest es aber nicht, du hast nur den völlig überteuerten Preis bezahlt, das ist aber keine Sünde.

Dein Freund dagegen ist ein Kleinkrimineller mit Diebstahl, Hehlerei, Wucherei...das ist im religiösen Sinn eine Sünde und im Strafrechtlichen auch.


marmoris  02.05.2023, 08:37

Schwachsinn. Sein Idiot von Freund ist an allem Schuld.

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marmoris  02.05.2023, 08:41
@marmoris

Ergänzung: Aber er ist auch mitschuldig, weil er wusste, dass es gestohlen war und es trotzdem getrunken hat.

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Äh, dass Du ihm das abgekauft hast oder, dass er es gestohlen hat?

Dass Du ihm das abgekauft hast, ist keine Sünde, weil Du keine Kenntnis darüber hattest, dass er es gestohlen hatte.

Sein Diebstahl ist eine Sünde.

Warum verlangt Dein Freund für ein Getränk, das er Dir einfach gibt, Geld? Hä? Ihr seid doch Freunde? Warum macht ihr das nicht einfach so? Oder er wollte Dich abziehen.


minaly18 
Beitragsersteller
 02.05.2023, 07:32

Ja so gute Freunde sind wir nicht und hab kein Problem Geld zu geben wenn mir jemand ein ganzes Getränk gibt:) aber danke

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Genau genommen ist es eine Straftat - sollte die Aussage des Verkäufers stimmen. Denn wer davon Kenntnis hat, etwas Gestohlenes zu kaufen, kann genauso hopps genommen werden wie der Dieb selbst.

Nun ist das bei 3 Euro wohl nicht der Rede wert. Wer wollte da als Anwalt sich dazwischen stellen?

Ich weiß von einer Geschichte, wo ein Auto geklaut und verkauft wurde. Die Käuferin wusste jedoch nichts von dem Klau, bis sie das Auto bei der Kfz-Stelle anmelden wollte. Sie hängt jetzt in der Geschichte mit drin.

Wie Gott das sieht, weiß ich nicht.

Ob gläubig oder nicht, ist hier uninteressant. Einige Religionen gebieten ihren Anhängern eindeutig unmoralische Dinge, z. B. dass Frauen unter den Männern stehen.

Moralisch gesehen trifft dich für den Kauf keine Schuld, weil du ja unwissend gekauft hast. Wenn er dir sofort nach dem Kauf die Wahrheit gesagt hat, hättest du ihn auffordern müssen, den Kauf rückgängig zu machen. Wenn er das ablehnt, hätte ich ihm die Dose zurückgegeben, auf das Geld verzichtet und ihn so beschämt. Jedenfalls hättest du ihm damit gezeigt, dass er schlecht gehandelt hat. Als Freund taugt er nicht.