Vorladung wegen Sachbeschädigung (Wahlplakate)?

9 Antworten

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Kaum zu glauben, dass da ernsthaft ein Strafverfahren betrieben wird! Außer mit einer Ermahnung, wirst du kaum etwas befürchten müssen, zumal deine vermutete Mittäterschaft in keiner Weise bewiesen werden kann.


FloomyYT 
Beitragsersteller
 12.01.2020, 09:25

Ok danke!

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wirst einen Verweis bekommen, oder 20 Sozialstunden, wenn überhaupt. Meist wird so etwas wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es besteht kein öffentliches Interesse.

Das Strafmaß für die Beschädigung von Wahlplakaten liegt zwischen Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Haft.

Da du damals 14 warst, wirst du selbstverständlich nach dem Jugendstrafrecht bestraft.

Wahrscheinlich wirst du Sozialstunden bekommen.

Hoffentlich hast du draus gelernt.

Geh zum Amtsgericht, such dort die Rechtsberatung auf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Innerhalb meines Studiums hatte ich viel mit Politik z utun

Nichts, wenn Du bei Deiner Geschichte bleibst.

Du sollst nur eine Aussage machen,