Steht im Brief von der Polizei was man geklaut hat?
Meine Freundin wurde beim Klauen von Alkohol im Rewe erwischt ich habe sie halt nicht abgehalten und werde somit mit bestraft. Uns wurde gesagt das wir einen Brief von der Polizei bekommen und meine Frage ist nun ob in diesem Brief steht was geklaut wurde.
7 Antworten
Was genau geklaut wurde, steht sicherlich nicht im polizeilichen Schreiben. Spielt aber auch keine Rolle.
Es wird aber etwas von Diebstahl und "alkoholischen Getraenk" darin stehen.
Der Richter wird bei der Verhandlung aber genauer auf das Diebesgut eingehen.
Hm. So wie ich die Schreiben kenne steht das sehr genau drin. "Ihnen wird zur Last gelegt am 21.00.2021 3 Flaschen der Marke "Kopfdübel", 2 Packete "Hau Dich weg" im Gesamwert von 22,31 im Superkauf Lululand in der Musterstraße 11 versucht haben zu entwenden."
Mag aber überall unterschiedlich sein.
Ich weiß noch nicht ob es zu einer Verhandlung und so kommt oder ich einfach nur schriftlich meine Taten zugeben muss da ich noch minderjährig bin.
Hmmm. Du warst nicht verpflichtet sie davon abzuhalten. Hast Du sie gedeckt, angestiftet, aufgefordert, unterstützt?
Wenn nicht schreibst Du in das Anhörungsschreiben der Polizei, dass Du mit der Sache nichts zu tun hat.
Und wenn das eine echte Freundin ist, wird sie das in ihrem Anhörungsbogen auch so bestätigen.
Welchen Unterschied macht das?
Eine Straftat ist ok aber dich selbst durch Rauschmittel zugrunde zu richten ist nicht mehr akzeptabel?
Meine Mutter weiß ja was passiert ist da sie mich abholen musste bloß ich hab einfach keine Lust das sie erfährt das es Alkohol war, weil sie bei diesem Thema sehr streng ist.
Ich denk mal weil ich nicht wirklich selber was geklaut bzw eingesteckt habe und weil ich Minderjährig bin und eigentlich noch keinen Alkohol trinken darf
Kann sein muss aber nicht.
Ja. Ist anzunehmen.
Ich hab ihr schon geholfen in dem ich ihr Korb gehalten haben aber mehr nicht.