Shisha gekauft, unbenutzt- zurückgeben?

9 Antworten

Eigentlich muss ein gültiger Grund vorliegen, es war kein online Geschäft, daher ist eigentlich eine Rücknahme nur bedingt möglich.

Zitat:

"Stellt ein Kunde nach dem Kauf fest, dass ihm die gekaufte Ware doch nicht gefällt, sie jedoch völlig in Ordnung ist, ist die Rücknahme der Ware durch den Händler reine Kulanz und Entgegenkommen seinem Kunden gegenüber."

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo,

ein Widerrufsrecht hat man nur bei "Fernabsatzverträgen".

Da du im Geschäft gekauft hast, hast du keinen Anspruch darauf, die Ware zurückzugeben.

Es ist reine Kulanz des Verkäufers, wenn er sie zurücknimmt.

Nimmt er sie zurück, ist es dann auch ihm überlassen, ob er dir das Geld oder einen Gutschein gibt.

Viele Grüße

Michael

Nein, beim Händler hast du kein Recht die Shisha wieder zurückzugeben, ausser sie weist Schäden/Mängel auf oder funktioniert nicht. Nur Online gibt es ein 14 tägiges Rücksenderecht ohne Angabe von Gründen.

Wie alt bist du denn?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

LittleShine1499 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 14:22

Ich bin 20 :) also das Problem ist dass ich die shisha gekauft habe aber mit meinen Eltern wohne und die das nicht erlauben.. dachte halt er nimmt sie vlt weil es innerhalb 24 Std sind.. und wirklich genauso in der Packung wie vorher

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Rolajamo  06.08.2019, 14:28
@LittleShine1499

Okay also mit 20 bist du voll geschäftsfähig, d.h. musst du auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.

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LittleShine1499 
Beitragsersteller
 06.08.2019, 14:33
@Rolajamo

Er meinte am Telefon ich soll Kassenbon mitnehmen und wir reden mal.. weiß nicht ob das so positiv klingt -.-

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Bist du nicht beschränkt geschäftsfähig mit 17 und darunter? Normalerweise muss er es zurücknehmen wen 100€ dein Taschengeld überschritten ist. Eigentlich müsste jeder bis 18 im Einzelhandel seine Eltern mitnehmen bei einen Einkauf von 100€. Das heißt wenn deine Eltern mit den Kauf nicht einverstanden ist, ist das Geschäft ungültig.


Wie kommst du auf die Idee, dass du einen Rechtsanspruch auf Rückgabe hast. Wenn du volljährig bist, ist der Kaufvertrag zustandegekommen. Da gibt es kein Rückgaberecht.