Rausschmiss vom LIDL?

11 Antworten

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sie ist nicht im recht wenn es sich um LIDL handelt.

  • soweit der Besucher keinen Anlass gibt, ihn von dieser Berechtigung auszuschließen, insbesondere aufgrund von Störungen des Geschäftsablaufs.
  • BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.

Der BGH sieht in der öffnung eines Geschäfts für die Allgemeinheit einen selbst auferlegten Verzicht hinsichtlich des Hausrechtes, der nur in bestimmten Punkten zurück genommen werden kann / darf. Kriterium der „Störung des Betriebsablaufs“, bezeichnet dies der BGH!


Repwf  21.11.2019, 00:46

In Begleitung eines bekannten Ladendiebes mit gültigem Hausverbot dürfte da durchaus reichen...

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xxfistexx  21.11.2019, 00:53
@Repwf

nein, das ist diskriminierung. der fragesteller hat bereits impliziert das er öffentlich denunziert worden ist und sich keiner schuld bewusst ist, was ein reines gewissen voraussetzt für mich.

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furbo  21.11.2019, 07:05

Deine Rechtsauffassung ist zwar richtig, allerdings dürften die Rahmenbedingungen einen Rausschmiss auch bei eingeschränktem Hausrecht rechtfertigen. Eine Störung des Betriebsablaufes sehe ich schon.

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xxfistexx  21.11.2019, 11:31
@furbo

nein das ist falsch. es ist willkür zu behaupten alle jugend würde klauen nur weil einer von denen aus der reihe nicht aufrichtig gewesen ist.

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xxfistexx  29.11.2019, 02:32
@furbo

es gibt kein hausrecht, aucht kein eingeschränktes. es gibt nur den konkreten fall der störung - und der ist nicht gegeben nur weil ein besucher hausverbot hat und die anderen alle das selbe gang-abzeichen tätoviert haben auf der stirn, dann ist da keine störung und somit keine grundlage gegeben.

egal wie du das drehst und wendest.

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Die können sagen, dass sie euch nichts verkaufen. Der Laden wird von der Filialleitung geführt und die haben Hausrecht. Die dürfen jeden als Kunden ablehnen, wenn sie durch diesen eine Störung des Betriebsablaufs befürchten.

Sie dürfen nur nicht sagen sie verkaufen einem nichts wegen seiner Hautfarbe, seiner Religion oder ähnlichen Merkmalen. Das wäre ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

ist sie im Recht darf sie uns so rausschmeißen?

Ja, hat sie. Verkäufer haben das Hausrecht, sie können frei entscheiden wem sie etwas verkaufen, ob sie überhaupt etwas verkaufen und wen sie nicht in ihrem Laden haben wollen.

Ja, darf sie!

Sie hat das Hausrecht

Ja, darf sie. Sie hat das Hausrecht.