Mit 17 Kneipe

4 Antworten

Ein Blick ins Jugendschutzgesetz hilft:

Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden. (§ 4 (1) Satz 2 JuSchG)

Das bedeutet umgekehrt, wenn deine Freundin von deiner Mutter als "erziehungsbeauftragte Person" bestimmt wird, darfst du.

Der Zettel macht Dich nicht volljährig!


uncutparadise  01.02.2013, 08:40

Nein, aber er erlaubt einer Person >18, auf den Junior auch nach 0.00 aufzupassen ;-)

geh doch einfach rein ? also bei einer kneipe ist kein türsteher und ich hatte nie probleme, als ich unter 18 war, auch nach 0 uhr in kneipen zu gehen

Das musst du mit dem Kneipenbesitzer abklären.