Kumpel haben Situation ausgenutzt. Was nun?
Meine 3 Kumpels (ich kenne sie seit der Grundschule) haben eine Situation mit mir ausgenutzt und sich sexuell an mir vergangen vor einer Woche. Das gestanden sie mir zu dritt heute.
Ich bin immer noch in Schockstarre. Sie hatten was getrunken. Aber das macht es auch nicht besser.
Wie soll ich mit dieser Freundschaft jetzt noch umgehen?
Verstehe nicht
Wieso gestanden? Sie haben sich an Dir vergangen und Du hast es nicht mitbekommen oder was? Erklär mir mal wie das gehen soll
Ich stand unter Ko-Tropfen
4 Antworten
Schalte umgehend die Polizei ein, erstatte Anzeige und meide diese Männer.
Ich würde die Freundschaft unverzüglich beenden und dann Strafanzeige bei der Polizei erstatten. So etwas ist unakzeptabel und sollte man unter Freunden erst recht nicht akzeptieren, da ist es egal ob man nüchtern ist oder 100% Alkohol im Kreislauf hat.
Wieso nimmst du KO Tropfen? Was war der Gedanke, mit drei Jungs zusammen?
Jedenfalls ist es eine Gruppenvergewaltigung.
Wenn du sie anzeigst, was du solltest - gibt es Freiheitsstrafen und sie werden als Sexualstraftäter registriert.
Du solltest dich zudem untersuchen lassen, ebenso einen Schwangerschaftstest machen.
Außerdem solltest du dich um eventuelle Videos oder Bilder erkundigen.
Was nochmal ein Thema für sich ist.
ich wünsche dir jedenfalls alles gute und empfehle einen Psychologen aufzusuchen.
Ähmmm … ich glaube das ist ziemlich irrelevant oder?
Die drei haben dich bewusstlos missbraucht (weiß der Teufel was sie alles mit dir angestellt haben und vermutlich noch gefilmt haben).
Der Drops ist also mehr als gelutscht - es gibt eben Dinge, für die gibt es kein Pardon.
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.
der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.
der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.
der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.
der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5.
der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
2.
dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
3.
eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.
das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfer
a)
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Du könntest dir sonst was reinhauen, schniefen, spritzen - was auch immer.
Dennoch gab es einen sexuellen Übergriff von drei Männern auf dich. Die Tat wurde ja bereits dir gegenüber gestanden. Sicher gibt es Beweise (Bilder etc.).
Für ein schlechtes Gewissen ist es zu spät, nachdem sie dich bewusst sexuell missbraucht haben.
Und so gar noch ohne Gummi wie es scheint.
Da gibts wirklich nichts zu diskutieren.
Es sind ja Kumpels und sie sollten einfach auf mich aufpassen dabei.
Ich habe sie freiwillig selber konsumiert. Hab aber auf die 3 vertraut, dass sie auf mich aufpassen.
Wie heißt es so schön? Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um!
Anscheinend sind deine Kumpels doch nicht so die treuen Helden, die dich beschützen! Wenn du es ernst meinst, gibts nur eines: im Knast sind noch 3 Zimmer frei!
Wiederum hatten die aber was getrunken und es später alles zugegeben. Und es sind/waren meine Freunde 😔
Unter Ko-Tropfen ist man wirklich KO oder kann man da noch iwas mitmachen, aber man weiß das später nicht mehr? Allerdings hätte ich sowas NIEMALS mitgemacht. Hm....
"Dann wohl etwas Alkohol. Ah ja genau, und die 3 die mich unter KO Tropfen vergewaltigt haben kommen dann nochmal kurz vorbei". Merkst du denn, dass das irgendwie keinen Sinn macht?
Es sind ja auch immerhin noch meine "Freunde". Aber ich komme halt nicht drauf klar.
Freunde würden so etwas nicht tun! Und hätte sich in meiner Jugendgruppe einer so etwas gewagt, hätte ich ihm eignehändig die Klöte abgeschnitten und das ist kein Witz.
Ich dachte auch die Tropfen wirken nur ein paar Minuten. Weg war ich angeblich 2 Stunden.