Kumpel haben Situation ausgenutzt. Was nun?

Greenwichmain  31.08.2024, 23:20

Verstehe nicht

Wieso gestanden? Sie haben sich an Dir vergangen und Du hast es nicht mitbekommen oder was? Erklär mir mal wie das gehen soll

tijalina 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 23:24

Ich stand unter Ko-Tropfen

4 Antworten

Schalte umgehend die Polizei ein, erstatte Anzeige und meide diese Männer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Recherche

Ich würde die Freundschaft unverzüglich beenden und dann Strafanzeige bei der Polizei erstatten. So etwas ist unakzeptabel und sollte man unter Freunden erst recht nicht akzeptieren, da ist es egal ob man nüchtern ist oder 100% Alkohol im Kreislauf hat.

Wieso nimmst du KO Tropfen? Was war der Gedanke, mit drei Jungs zusammen?

Jedenfalls ist es eine Gruppenvergewaltigung.

Wenn du sie anzeigst, was du solltest - gibt es Freiheitsstrafen und sie werden als Sexualstraftäter registriert.

Du solltest dich zudem untersuchen lassen, ebenso einen Schwangerschaftstest machen.

Außerdem solltest du dich um eventuelle Videos oder Bilder erkundigen.

Was nochmal ein Thema für sich ist.

ich wünsche dir jedenfalls alles gute und empfehle einen Psychologen aufzusuchen.


tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 21:58

Ich dachte auch die Tropfen wirken nur ein paar Minuten. Weg war ich angeblich 2 Stunden.

RStark  01.09.2024, 22:01
@tijalina

Mal abgesehen davon, wieso deine drei Kumpels KO Tropfen besitzen - sagt es ja schon der Name. KO

Und wer sich so etwas beschafft, weiß um die Wirkung.

Da sollten eigentlich alle Alarmglocken schrillen.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:04
@RStark

Ja, sie selbst hatten Alkohol getrunken (ich auch). Vielleicht haben sie es deshalb gemacht. Ich kenne die Jungs schon ewig. Ich will kein Opfer sein, aber nun bin ich es anscheinend.

RStark  01.09.2024, 22:08
@tijalina

Nehm dir die Zeit und schau, wie es sich für dich anfühlt. War es ein gewolltes Party Abenteuer oder eben nicht.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:11
@RStark

Ich wollte nur kurz wissen wie Ko-Tropfen wirken, aber sicher niemals wie es ist darunter Sex zu haben, den man nicht abwehren konnte :( Sex war nie der Plan!!!

RStark  01.09.2024, 22:13
@tijalina

Dann hast du deine Antwort und ich hoffe du ziehst die richtigen Konsequenzen.

Die drei haben es verdient zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Ohne wenn und ohne aber.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:16
@RStark

Sie haben heute reuig um Verzeihung gebeten, was soll ich machen?

RStark  01.09.2024, 22:20
@tijalina

Ähmmm … ich glaube das ist ziemlich irrelevant oder?

Die drei haben dich bewusstlos missbraucht (weiß der Teufel was sie alles mit dir angestellt haben und vermutlich noch gefilmt haben).

Der Drops ist also mehr als gelutscht - es gibt eben Dinge, für die gibt es kein Pardon.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:25
@RStark

Hatte ihnen gesagt, dass sie mich unter den Tropfen sexuell genötigt haben. Sie haben dazu nichts mehr gesagt.

RStark  01.09.2024, 22:27
@tijalina

Nötigung und Vergewaltigung sind zwei paar Schuhe. Nicht das eines davon besser wäre - aber es wäre wichtig für dich zu wissen.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:30
@RStark

Sie hatten mit mir Geschlechtsverkehr und sind auch in mir gekommen :( Glücklicherweise habe ich es nicht live mitbekommen. Und das meinten sie auch.

RStark  01.09.2024, 22:32
@tijalina

Fehlen mir zur Abwechslung tatsächlich mal die Worte ... in welchem Altersbereich sind die Jungs und du? Was maßgeblich für das Strafmaß ist.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:34
@RStark

Ich bin 19. Die Jungs sind 19, 20 und 23.

RStark  01.09.2024, 22:36
@tijalina Strafgesetzbuch (StGB)§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn 

1.

der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

2.

der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

3.

der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4.

der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

5.

der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 

1.

gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,

2.

dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder

3.

eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn 

1.

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2.

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 

1.

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2.

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3.

das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter 

1.

bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2.

das Opfer 

a)

bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b)

durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:39
@RStark

Ich trage aber mit die Schuld, weil ich die Tropfen ja bewusst genommen habe.

RStark  01.09.2024, 22:44
@tijalina

Du könntest dir sonst was reinhauen, schniefen, spritzen - was auch immer.

Dennoch gab es einen sexuellen Übergriff von drei Männern auf dich. Die Tat wurde ja bereits dir gegenüber gestanden. Sicher gibt es Beweise (Bilder etc.).

Für ein schlechtes Gewissen ist es zu spät, nachdem sie dich bewusst sexuell missbraucht haben.

Und so gar noch ohne Gummi wie es scheint.

Da gibts wirklich nichts zu diskutieren.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:49
@RStark

Hab eben noch eine WhatsApp von ihm bekommen "Es war keine Vergewaltigung, weil wir keine Gewalt angewandt haben und du dich nicht wehren musstest!"

RStark  01.09.2024, 22:56
@tijalina

Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll …

Speicher dir das jedenfalls alles!

Die hellsten Kerzen auf der Torte scheinen sie jedenfalls nicht zu sein …

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:58
@RStark

Wir haben alle Abitur. Aber ich denke denen geht der Arsch auf Grundeis.

Das Schlimme daran allerdings ist, dass ich vor lauter Verzweiflung selber noch bald an deren Unschuld glaube :(

RStark  01.09.2024, 23:00
@tijalina

Du wurdest missbraucht - von drei „Freunden“.

Wahrscheinlich schicken sie sich noch Videos und Bilder davon hin und her.

Stell Strafanzeige. Das ist das einzig richtige.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 21:57

Es sind ja Kumpels und sie sollten einfach auf mich aufpassen dabei.

Ich habe sie freiwillig selber konsumiert. Hab aber auf die 3 vertraut, dass sie auf mich aufpassen.

Wie heißt es so schön? Wer sich in Gefahr begibt kommt darin um!

Anscheinend sind deine Kumpels doch nicht so die treuen Helden, die dich beschützen! Wenn du es ernst meinst, gibts nur eines: im Knast sind noch 3 Zimmer frei!


tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 08:49

Für sowas kommt man in den Knast???

opanobi  01.09.2024, 08:54
@tijalina

Schließlich bist du ja vergewaltigt worden, wenn ich das richtig verstehe. Erschwerend kommt hinzu, dass man deine hilflose Lage ausgenutzt hat. Das gibt fast immer Knast!

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 08:58
@opanobi

Wiederum hatten die aber was getrunken und es später alles zugegeben. Und es sind/waren meine Freunde 😔

Unter Ko-Tropfen ist man wirklich KO oder kann man da noch iwas mitmachen, aber man weiß das später nicht mehr? Allerdings hätte ich sowas NIEMALS mitgemacht. Hm....

opanobi  01.09.2024, 09:02
@tijalina

Auf jeden Fall warst du in einer hilflosen Lage die man ausgenutzt hat. Im Wachzustand hättest du ja sicher keinen Sex mit den Dreien gehabt.

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 09:07
@opanobi

Wenn ich die wirklich anzeigen würde, dann lautet die Straftat "Ausnutzung einer hilflosen Lage"?

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 09:14
@opanobi

Ok, danke. Ich bin immer noch innerlich erstarrt, kaputt und iwie gebrochen. Die Tage werde ich wohl erst das ganze Ausmaß realisieren....

opanobi  01.09.2024, 09:26
@tijalina

Ich wünsche dir viel Kraft! Und vertraue dich jemandem an!!!

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 09:30
@opanobi

Danke schön! Kennst du ein frei verkäufliches Beruhigungsmittel für mich?

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 09:40
@opanobi

Mag ich leider nicht. Dann wohl etwas Alkohol. Sie wollten später nochmal vorbeikommen.

AurelianK  01.09.2024, 11:01
@tijalina

Jo, und bis dahin bist du breit und sie vergewaltigen dich nochmal schön. Mensch Mädchen!!!

popcornmitkaese  01.09.2024, 21:29
@tijalina

"Dann wohl etwas Alkohol. Ah ja genau, und die 3 die mich unter KO Tropfen vergewaltigt haben kommen dann nochmal kurz vorbei". Merkst du denn, dass das irgendwie keinen Sinn macht?

tijalina 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 21:33
@popcornmitkaese

Es sind ja auch immerhin noch meine "Freunde". Aber ich komme halt nicht drauf klar.

Zottel1234  01.09.2024, 22:14
@tijalina

Freunde würden so etwas nicht tun! Und hätte sich in meiner Jugendgruppe einer so etwas gewagt, hätte ich ihm eignehändig die Klöte abgeschnitten und das ist kein Witz.