Kiosk Schülerjob?

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Das Jugenschutzgesetz in Deutschland spricht davon, dass Tabakwaren an Jugendliche nicht abgegeben werden dürfen. Verkaufen (im Auftrag des Arbeitgebers) sehe ich nicht als Problem, Du verkaufst dann ja nur verschlossene Packungen.

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In (...) Verkaufsstellen (...) dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse (...) weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.