Vollzeitjob als Aushilfe neben der Schule?
Hallo,
ich bin 17 Jahre, Schüler auf einem Gymnasium und gehe in die 11. Klasse. Da ich selbständig mein eigenes Geld verdienen möchte, habe ich mich als Aushilfe für einen Vollzeitjob beim Netto-Markendiscount beworben. Ich wurde heute angerufen und mir wurde mitgeteilt das ich in 3 Tagen für 2 Stunden Probe arbeite. Meine Frage ist aber jetzt wie lange ich in der Woche arbeiten muss und ob ich mir selber aussuchen kann wann ich arbeite. Da ich an manchen Tagen bis 17:20 Schule habe kann ich davor nicht natürlich arbeiten. Werde ich so eingeteilt wie der Fillialleiter es will, oder passt er sich an meinen Schulzeiten auch an? Und wie ist das Gesetz als 17 Jähriger Schüler. Außerdem werde ich in einem Monat 18 ist es ein Problem?
3 Antworten
Vollzeitjob als Aushilfe neben der Schule?
Was denn nun? Vollzeitstelle oder Aushilfe? Als Aushilfe hast du keine Vollzeitstelle bzw. bei einer Vollzeitstelle bist du keine Aushilfe, sondern vollwertiges Teammitglied!
Und wie ist das Gesetz als 17 Jähriger Schüler.
Du fällst auf jeden Fall ins Jugendarbeitsschutzgesetz. Wenn du noch schulpflichtig bist, gilt auch für dich sogar noch die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)!
Solltest du also noch schulpflichtig sein, dann darfst du lediglich einfache Arbeiten für maximal 2 Stunden pro Tag machen und das nur mit Zustimmung deiner Eltern.
In der KindArbSchV sind auch die Bereiche genau geregelt in denen du arbeiten darfst (§2).
Hast du keine Schulpflicht mehr, dann gilt:
- Der Unterricht hat Vorrang und darf durch deinen Nebenjob nicht negativ beeinflusst werden (schlechte Noten oder sogar das Sitzen bleiben soll so verhindert werden)
- Du darfst außerdem maximal 8 Std./Tag und 40 Std./Woche arbeiten (in der Regel nur während den Ferien möglich)
- Du darfst nur montags bis freitags zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten (Ausnahmen gibt es nur für wenige Berufe: ab 16 Jahren kann im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr gearbeitet werden, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr und in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr (mit 17 Jahren ab 4 Uhr)
- Du darfst nur in Ausnahmefällen am Wochenende arbeiten (in der Krankenpflege, Landwirtschaft, Gastronomie o. ä.) und das i.d.R. maximal zweimal im Monat
Schülerarbeit: Alle wichtigen Regelungen (jobruf.de)
Werde ich so eingeteilt wie der Fillialleiter es will, oder passt er sich an meinen Schulzeiten auch an?
Wenn du als Vollzeitkraft eingestellt wirst, dann wirst du auch ganz normal im Dienstplan eingeteilt. Das du noch andere Verpflichtungen hast ist dem Filialleiter erstmal egal, denn du bist ja für 40 Stunden pro Woche eingestellt.
Hi,
einem Vollzeitjob (entspricht normalerweise 35-40 h/Woche) wirst du mit deinem Hauptjob als Schüler wohl nicht vereinbaren können.
Nicht jeder Filialleiter wird darauf Rücksicht nehmen, dass du noch andere Verpflichtungen hast.
Solange Du noch Schüler und noch nicht volljährig bist, darfst Du an Tagen, an denen Du Unterricht hast, sowieso nur zwei Stunden nach dem Unterricht arbeiten.
Mehr Stunden gingen nur am Samstag.
Aha? Ich sehe nirgendwo die Nennung eines Bundeslandes...
Soweit ich aber weiß ich die Schulpflicht Ländersache und damit in jedem Bundesland verschieden...
In den meisten Bundesländern endet die Schulpflicht mit 18 Jahren.
Nicht pauschal als Schüler. Das gilt nur, wenn die Schulpflicht noch nicht erfüllt wurde. Geht eine Person über die Schulpflicht hinaus z.B. um das Abitur zu machen, noch zur Schule, dann fällt sie nicht mehr in die KindArbSchV und sie darf bis zu 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden pro Woche arbeiten.