Kann ich (w/17) zu meiner befreundeten Familie ziehen? Bin ich berechtigt mir Hilfe zu suchen?


17.10.2023, 17:49

Ich wäre auch bereit zum Jugendamt zu gehen, aber ich würde sehr gern bei der Familie unterkommen.


19.10.2023, 09:20

Meine Eltern würden aber niemals ihr Einverständnis geben.

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne das deine Eltern zustimmen nicht.

Wenn du dich ans Jugendamt wendest und um Inobhutnahme bittest ist das Jugendamt im Prinzip verpflichtet das auch umzusetzen.

Sehr wahrscheinlich würdest du dann in eine Wohngruppe oder eine betreute WG kommen.

Du kannst beim Jugendamt nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt das dich diese Familie als Pflegefamilie aufnimmt. Ganz ausgeschlossen ist es nicht wird aber sehr selten möglich sein.

Ein Elternteil dieser Familie müsste dann auch eine Schulung absolvieren um überhaupt offiziell Pflegekinder aufnehmen zu dürfen. Ob sie dich erst nach absolvierter Schulung oder mit Ausnahmegenehmigung auch schon während die Schulung läuft aufnehmen dürfte kann ich dir nicht sagen.

Ein Termin beim Jugendamt kann auf jeden Fall nicht schaden.

Dort wird man dir sagen können was man dir anbieten kann.

Davor das man dir dort sagt daß du nicht berechtigt bist Hilfe zu bekommen davor musst du keine Angst haben. Das wird nicht passieren.

Du hast ein Beratungsrecht beim Jugendamt. Diese sind dazu verpflichtet, dir umfassend über Jugendhilfemaßnahme Auskunft zu erteilen.

Gegen deinen Willen wird das Jugendamt nichts unternehmen. Das schlimmste, was passieren kann ist, dass die Situation so bleibt wie sie jetzt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Natürlch bist du berechtigt dir Hilfe zu suchen. Und du solltest es auch machen. Aber du kannst leider nicht bestimmen wohin du kommst.

Wenn also das Gericht - denn über das muss es laufen, das Jugendamt selber kann da dann nichts entscheiden - sagt eine Wohngruppe ist für dich am besten, so wirst du dich fügen müssen. du kannst selbstverstenlich den Wunsch äußern bei dieser Familie unterzukommen. Und sollten sich deine Eltern doch noch einsichtig zeigen und dies auch befürworten, so steht dem auch nicht viel im Wege.


VicSr 
Beitragsersteller
 18.10.2023, 09:12

Wenn meine Familie sich jedoch wie zu vermuten lässt nicht einsichtig zeigt. Oder sogar es nicht befürworten, dass ich zu der Familie gehe. Haben sie da Mitspracherecht? Könnten sie das aktiv verhindern?

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Nordseefan  18.10.2023, 10:26
@VicSr

Also so tief bin ich auch nicht in der Materie drin. Aber wenn du weg musst dann heißt das ja quasi das Aufenthaltsbestimmungsrecht, teilweise oder auch ganz das Sorgerecht wird ihnen entzogen. Heißt also dann auch sie könnte es nicht verhindern. Da müssten sie schon sehr gute Gründe haben. Und nur: die Familie mögen wir nicht" ist KEIN Grund

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Kannst du. Aber sie können dann trotzdem die Polizei auf dich hetzen, weil sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.


VicSr 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 17:13

Aber wenn man zum Jugendamt gehen würde?

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Du könntest dich an das Jugendamt wenden und deine Situation schildern.