Ist die Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit strafbar?

2 Antworten

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Ja es ist eine Straftat,so wie nur gaffen aber nicht eingreifen,oder auch Anstiftung zum raub usw. Wenn man jemanden dazu drängt oder auffordert,ist man nicht weniger schuld dran.

LG Simon

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das fällt unter Par. 14 Ordnungswidrigkeitengesetz. Wer anstiftet ist auch Mittäter im Sinne des Gesetzes. Das gilt aber nicht für einen Versuch, wenn sich niemand hat Anstiftung lassen.