Ist die Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit strafbar?
https://youtube.com/shorts/iuhwmXCH6hc?si=EGHhu9OsawWeFV3-
Die jungen Männer fordern dazu auf das die vorbeifahrenden Autos unnötig hupen sollen damit sie Bier trinken.
Meines Wissens ist unnötiges Hupen ordnungswidrig ? Die Polizei greift jedenfalls ein.
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja es ist eine Straftat,so wie nur gaffen aber nicht eingreifen,oder auch Anstiftung zum raub usw. Wenn man jemanden dazu drängt oder auffordert,ist man nicht weniger schuld dran.
LG Simon
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja, das fällt unter Par. 14 Ordnungswidrigkeitengesetz. Wer anstiftet ist auch Mittäter im Sinne des Gesetzes. Das gilt aber nicht für einen Versuch, wenn sich niemand hat Anstiftung lassen.