Gleichstellung im Betrieb (rauchen)?

3 Antworten

Raucherpausen

Gleich vorweg sei festgehalten, dass all diese Regelungen der Gewährung von Arbeitspausen dienen und nicht der Sicherstellung von Raucherpausen. Denn ob in einem Betrieb überhaupt geraucht werden darf, entscheidet allein der Arbeitgeber. Dabei gilt ohnehin: Nichtraucherschutz geht vor.

Gewährung von Raucherpausen

Da an der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitsplätze nicht geraucht werden darf, kann während der Erbringung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten nicht geraucht werden. Deshalb benötigen Raucher in solchen Betrieben Raucherpausen. Ein willkürliches Rauchverbot darf er jedoch nicht erlassen, denn das widerspräche dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Um rauchende Mitarbeiter nicht zu diskriminieren, kommt ein generelles Rauchverbot in vielen Betrieben nicht in Frage. Zum einen könnte ein Rauchverbot die Produktivität verringern, zum anderen besteht bei Rauchern häufig eine starke Nikotinsucht, die auch erhalten bleibt, wenn das Rauchen im Betrieb plötzlich untersagt wird.

Angesichts dieser Tatsachen ziehen es viele Unternehmen vor Raucherpausen zu gewähren und richten dafür Raucherecken, -inseln und -räume ein. Weil in einer Raucherpause nicht gearbeitet wird, erfolgt für diese keine Bezahlung und außerdem muss diese nachgearbeitet werden.

Wird die Gewährung von Raucherpausen zurückgezogen, gibt es keineswegs die Möglichkeit sich auf ein “Gewohnheitsrecht” zu berufen, also eine betriebliche Übung zu etablieren. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg begründete diese Urteil im Jahre 2014 folgendermaßen: Die Duldung von Raucherpausen stelle kein gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers dar, weil diese Pausen nicht von jedem Arbeitnehmer mit der gleichen Häufigkeit und Dauer genommen würden. Eine betriebliche Übung setzt nach neuerer BAG Rechtsprechung die regelmäßige Wiederholung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers voraus, wodurch zum Ausdruck kommt, dass dieser den Arbeitnehmern dauerhaft eine bestimmte Leistung zukommen lassen will.

Dauer der Raucherpause

Der Gesetzgeber sieht keine Raucherpausen vor, deshalb müssen innerbetriebliche Vereinbarungen für die Raucherpausen getroffen werden. Das heißt, die Beteiligten müssen sich darauf verständigen, wo, wie oft und wie lange die Raucherpausen wahrgenommen werden. Da es sich bei Raucherpausen um ein Kompromiss handelt, kommt es darauf an, dass alle Interessen ausreichend berücksichtigt werden.

Die Regelungen von Raucherpausen beschreiben oft sehr detailliert, unter welchen Voraussetzungen diese gewährt werden. Zum Beispiel ist es häufig untersagt, während der ersten und letzten Arbeitsstunde eine Raucherpause einzulegen. Ebenso gilt, dass innerbetriebliche Abläufe in einem hohen Maße berücksichtigt werden müssen, um Störungen zu vermeiden. Es wird auch eindeutig festgelegt, mit welchen Sanktionen der Raucher bei Verstößen gegen die Vereinbarung rechnen muss.

Ausstempeln für die Raucherpause

Sofern der Arbeitgeber die Zeit der zusätzlich eingeräumten Raucherpausen genau erfassen möchte, kann er von den rauchenden Mitarbeitern verlangen, dass sie sich bei jeder Raucherpause ausstempeln. So kann er gewährleisten, dass die zusätzlichen Pausenzeiten nachgearbeitet oder nicht bezahlt werden und die nichtrauchenden Mitarbeiter keine Benachteiligung erfahren.

Kompliziert wird es, wenn rauchende Arbeitnehmer behaupten, bei der Raucherpause handele es sich um Arbeitszeit, weil diese genutzt würde, berufliche Angelegenheiten zu besprechen. In diesem Fall dürfte es dem Arbeitgeber schwer fallen, nachzuweisen, dass sie ihre Arbeitspflicht nicht erfüllen würden.

Raucherpause und Arbeitszeitbetrug

Raucht ein Mitarbeiter trotz eines erlassenen Rauchverbots oder hält er sich nicht an die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Regeln für die Raucherpausen muss er mit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Insbesondere, wenn er das vereinbarte Ausstempeln für die Raucherpause unterlässt, handelt es sich um einen Arbeitszeitbetrug, der eine wirksame Kündigung nach sich ziehen kann. Allein wenn Arbeitnehmer während der Arbeitszeit rauchen, ohne vorher ein Arbeitspause deklariert zu haben, kann der Arbeitnehmer mit einer, ohne Zweifel wirksamen, Abmahnung reagieren.

Gleichbehandlung von Rauchern und Nichtrauchern

Das ist rechtlich gesehen gar nicht so einfach, denn zunächst einmal muss der Begriff Raucher genau festgelegt werden. Es muss nämlich unterschieden werden, ob der einzelne Raucher in der Lage ist während der Arbeitszeit auf das Rauchen zu verzichten oder, ob eine Behinderung in Form einer Nikotinsucht vorliegt, die gegebenenfalls durch ein ärztliches Attest belegt sein muss. Unterscheidet der Arbeitgeber nicht zwischen diesen beiden Gruppen und lässt alle rauchen, können sich die Nichtraucher auf eine Ungleichbehandlung berufen.

Quelle: https://www.arbeitnehmerhilfe.de/raucherpause-und-wc-besuch.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist rechtens.

Dein Arbeitgeber kann jedem einzelnen Mitarbeiter nach Lust und Laune Rauchen während der Arbeitszeit erlauben oder verbieten.

Kommt auf die Vereinbarung an, die ihr getroffen habt und was im Arbeitsvertrag festgelegt wurde


Kfzi369 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 04:58

Aber fasst dabei nicht das Gleichstellungsgesetz? Man darf Azubis ja auch nicht wie Menschen 2.Klasse behandeln. Lg

SimpleHuman  23.09.2024, 05:04
@Kfzi369

Ich darf in der Arbeit auch rauchen ohne zu stempeln und andere nicht. Wie gesagt, kommt drauf an, was für Vereinbarungen getroffen wurden.

Du bist doch kein Mensch 2ter Klasse.

Schau mal was in deinem Arbeitsvertrag steht, ob es bezahlte Raucherpausen gibt.

Wenn es keine gibt, ist es Arbeitszeit und da darfst du nicht rauchen.

Sogar wenn die anderen auch keine offiziellen bezahlten Raucherpausen haben, kannst du deinen Arbeitgeber schlecht dazu zwingen, die anderen abzumahnen.

Das hat nichts mit dem Gleichstellungsgesetz zu tun

Kfzi369 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 05:09
@SimpleHuman

Das Rauchen ist bei keinem von uns außerhalb der Pausenzeiten geregelt. Weder bei Gesellen noch bei uns Azubis. Meines Erarchtens nach kann er aber nicht Gesellen machen lassen bzw wegsehen und andere dafür Abmahnen. Werde das ganze auch nochmal von einem Anwalt durchsehen lassen.

SimpleHuman  23.09.2024, 05:11
@Kfzi369

Wenn es nicht geregelt ist, ist es verboten, weil es Arbeitszeit ist.

Lass es prüfen, der Anwalt wird dir wahrscheinlich das gleiche sagen.

Kfzi369 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 05:13
@SimpleHuman

Ja aber darf er es doch nicht bei anderen "dulden" und bei anderen nicht? Wo zieht man da die Grenze?

SimpleHuman  23.09.2024, 05:18
@Kfzi369
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.

Link

Das schützt dich vor Diskriminierung wie oben genannt.

Nicht davor, wer fürs Rauchen abgemahnt wird oder nicht, wenn Rauchen generell verboten ist.

Du hast doch kein Recht darauf zu rauchen, wenn es sowieso verboten ist, nur weil er die gesellen nicht abmahnt.

Kfzi369 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 05:49
@SimpleHuman

Und was ist hiermit:? "Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass der Arbeitgeber bei begünstigenden Maßnahmen gegenüber seinen Arbeitnehmern keinen einzelnen Arbeitnehmer aus willkürlichen Gründen schlechter als andere, mit ihm vergleichbare Arbeitnehmer behandeln darf."

SimpleHuman  23.09.2024, 05:53
@Kfzi369

Er behandelt dich nicht willkürlich schlechter als Andere.

Du hältst dich nicht ans Rauchverbot und das ist vertragswidriges Verhalten.

Er macht von seinem Recht Gebrauch dich wegen einem Verstoß abzumahnen.

Das ist vertraglich geregelt nicht willkürlich

SimpleHuman  23.09.2024, 05:56
@Kfzi369

Du bist ja nicht der einzige Azubi der nicht rauchen darf und abgemahnt wird, das wäre willkür

Nö, hast recht. Sollte keiner dürfen.