Fragen zu Medizinischem Marihuana?

4 Antworten

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  1. Gelistet sind hierzulande etwa 45 medizinische Cannabissorten, von denen aktuell 21 erhältlich sind.
  2. Wenn es zu Lieferausfällen kommt, ist die Apotheke machtlos.
  3. Der Arzt muss die Sorte(n) auf dem BtM-Rezept benennen, die er Dir verordnet. Sind diese Sorten nicht verfügbar, muss ein neues Rezept mit einer verfügbaren Sorte ausgestellt werden.
  4. Der kürzeste Weg bei einer Cannabisverordnung ist der eines Info-Austausches zwischen Arzt und Apotheker, so wie zwischen Apotheker und Importeur bzw. Großhändler.

LouPing  31.08.2019, 10:02
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aXXLJ  01.09.2019, 08:47
@LouPing

Wenn Du selbst eingestehst "keine Ahnung" zu haben, woher ich meine Zahlen habe, dann liegt das nicht an vermutet falschem Zahlenwerk - sondern - ohne Dir zu Nahe treten zu wollen - eher doch am evidenten Mangel Deiner Sachkunde.

Hier die Quelle
https://cannabis-apotheke.de/

Dass Du diese Möglichkeit der (ständig) aktualisierten Information über Cannabis-Bestände nicht kennst, spricht nicht gerade für die von Dir aufgestellte "berufliche Verordnung von Cannabis und Opiaten".

Was sagst Du nun zu "meinen Zahlen"?

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LouPing  01.09.2019, 10:06
@aXXLJ

Die Site öffnet sich bei mir nicht, was mich nicht sonderlich überrascht. :-D

Lass es gut sein. Niemand muss sich vor dir rechtfertigen.

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aXXLJ  01.09.2019, 13:09
@LouPing

Du schon, denn Du posaunst unwahre Behauptungen und gibst berufliche Kompetenz in Cannabis-(Medizin-)Angelegenheiten vor.

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aXXLJ  01.09.2019, 13:26

Thx for * (1.362)

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Nein, es werden keine persönlichen Vorlieben berücksichtigt.

Solltest du bereits regelmäßig kiffen stehen deine Chancen auf "medizinisches Cannabis" denkbar schlecht. Laut meiner beruflichen Erfahrung distanzieren sich die Krankenversicherungen von Gewohnheitskiffern, schließlich ist das Gras auf dem freien Markt um ein vielfaches günstiger.

Der Gutachter des mediz. Dienstes kann also einen "Drogentest" fordern, bist du nicht bereit dazu hat sich die Sache erledigt.


aXXLJ  31.08.2019, 08:54

Mit Verlaub: Was für ein ausgewiesener Nonsens.
Ich glaube, Du und Deine "berufliche Erfahrung", die in einem Deiner jüngeren Kommentare noch davon schwadronierte, Opiate und Cannabis bei vorliegender Indiaktion selbst zu verordnen, möchten bei GF besser dastehen als Du es tatsächlich tust.

Für eine Kostenerstattung spielt keine Rolle, ob der Patient bereits Cannabiserfahrung hat. Krankenkassen entscheiden - mitunter unter Einschaltung des MDK - allein aufgrund der ärztlichen Begründung im Rang einer Nutzen-Risiko-Bewertung und unter Nennung der zuvor durchgeführten Therapien.

Bislang ist nicht ein einziger Fall publik geworden, in welchem ein Medizinischer Dienst einen "Drogentest" gefordert hätte, um eine Entscheidung über Kostenerstattung zu treffen.

[vom Support entfernt]


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LouPing  31.08.2019, 09:25
@aXXLJ

"Lebenserfahrung" mit Cannabis - alles klar. Kein Fall wurde Publik? - woran das wohl liegen mag.

Nicht DU bekommst bei Ablehnung Post, sondern die behandelnden Ärzte und die betroffenen Patienten.

Ich rate dir also dich etwas zurückzunehmen. :-D

Ärzte tauschen sich mit Lieferanten aus? Ärzte dürfen nicht mal Apotheken empfehlen.

..Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit“, erklärte er Seitdem mehren sich Medienberichte, denen zu Folge Krankenkassen die Kostenerstattung oft nicht genehmigen. Als Begründung für eine Ablehnung wurden u.a. auch Hinweise auf Missbrauch und damit verbundene Konsequenzen benannt.
Wie ein Sprecher der TK auf Nachfrage mitteilte, seien bis zum 7. Juli insgesamt 863 Anträge auf Kostenerstattung für Medizinalcannabis bewilligt oder abgelehnt worden. In 522 Fällen habe die Krankenkasse die Kostenerstattung genehmigt, in 341 nicht.
(ÄB)
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aXXLJ  01.09.2019, 08:33
@LouPing

Versuchst Du mit dieser (wg erst kürzlich ergangener gessetzlicher Änderungen im Falle von Cannabis-Therapieumstellungen und Wegfall von Neubeantragungen) veralteten Version der Begutachtungsgrundlagen zu verschleiern, dass darin nicht ein Wort zu dem von Dir behaupteten "Drogentest" zu finden ist?

Dein Rat, mich zurückzunehmen ist unangebracht angesichts der von Dir aufgestellten Drogentest-Behauptung. Runter vom hohen Ross!

Ich erbitte also einen konkreten Nachweis über diese (angebliche) MDK-Vorgehensweise bei Begutachtungen.
Weiterhin wäre schön, wenn Du einen Beleg dafür erbringen könntest, dass im Kontext einer Cannabiskostenerstattung (Zitat) sich die Krankenversicherungen von Gewohnheitskiffern distanzieren...

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LouPing  01.09.2019, 10:08
@aXXLJ

Du bist der Vorgänger von Gabriele Gebhardt? Oder verwechselst du Foren- Mitglied mit offiziellem Sprecher?

Ich bin Mitglied beim SCM- lass es mal gut sein.

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aXXLJ  01.09.2019, 13:15
@LouPing

Wenn oder falls Du Mitglied im SCM bist, dann frage ich mich,
1.) inwiefern Du Cannabis und Opiate verordnen dürfen solltest und
2.) warum Du die aktuelle Konstellation der SCM-Sprecherschaft nicht kennst.

Einen Nachweis der von Dir aufgestellten Behauptungen hast Du übrigens trotz Bitte meinerseits noch immer nicht erbracht. Daran sein noch einmal in aller Form erinnert.

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Du kriegst dort nur bestimmte Sorten, meistens haben die wenn ich das richtig im Kopf habe 2-3 Sorten, reicht auch völlig aus meinst du nicht?

1. medizinisches Cannabis kann vom Arzt verschrieben werden. Bevor die Apotheke das Rezept beliefern kann, muss in der Regel eine Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen.

2. Der Arzt legt fest, welche Sorte abgegeben wird und auch wie konsumiert werden soll.