Erweitertes Führungszeugnis?

2 Antworten

Nein.

Du selbst begehst dadurch weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit. Daher steht das auch nicht im Führungszeugnis. Es handelt sich lediglich um eine gefahrenabwehrende Maßnahme der Polizei.

Nur Personen, die Zigaretten verbotenerweise an dich abgeben, begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Im Führungszeugnis stehen nur verurteilte Straftaten mit mindestens 90 Tagessätzen Geldstrafe oder mindestens 3 Monaten Freiheitsstrafe. Das Gleiche gilt für das erweiterte Führungszeugnis. Deine Zigarettengeschichte ist überhaupt nichts, noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit