Darf unser Vermieter ohne zu fragen an unseren Kühlschrank gehen?

9 Antworten

Ich würde mir an deiner stelle hilfe beim Mieterschutzbund holen. Die können dir genau sagen, was du machen kannst und welche Rechte du hast.

Ich denke allein das mit dem Kühlschrank ist schon nicht erlaubt, es sei denn er fragt euch vorher. Die Begehung jeden Freitag klingt für mich auch nicht legitim. Da ich aber in dem Bereich keine professionelles Wissen habe, halte ich mich da bedeckt. Die vom Mieterschutzbund haben das Wissen und können dir genau sagen was du als Mieter für rechte hast.

Das mit den Katzen ist auch eine Sache du musst definitiv nicht dein Eigentum verkaufen! Dazu kann dich keiner zwingen und wenn nicht im Mietvertrag genau geregelt ist, wie es mit der Tierhaltung ist, kann er es nicht nachträglich hinzufügen. Das würde dann einen Nachteil für euch nach sich ziehen. Aber wie gesagt bitte hole dir kompetente Hilfe beim Mieterschutzbund.

Ich kann verstehen, dass du Deinem Vermieter nicht an den Karren fahren willst, weil Du keine Kündigung provozieren willst, wenn Eure Schulden noch mehr als 2 Monatsmieten betragen. Dann würde ich Dir folgende Strategie vorschlagen, um ihn vom Kühlschrank fernzuhalten:

Stell doch gleich selbst immer eine kühle Flasche Bier bereit und einen Schnaps daneben. Sag ihm immer, halb im Scherz, dass Du das anschreibst. Er muss dann nicht mehr an Deinen Kühlschrank, kriegt seine Portion Alk und vielleicht wird er sogar besser gestimmt.

Schreib aber alles auf, was er Euch wegtrinkt und wenn es mal mit dem Auszug soweit ist, ziehe den aufgeschriebenen Betrag von der letzten Miete ab.

Hat der Vermieter eine Kaution von Euch? Normalerweise darf er das nicht, aber wenn Ihr ihm jetzt erlaubt, dass er die Kaution nehmen soll, um die Schulden, die Ihr noch habt auszugleichen, seid Ihr diese vielleicht schneller los und er kann am Ende nicht den Einbehalt für das Bier von der Kaution zurück behalten.

Viel Erfolg!

Rechtlich ganz seriös: Natürlich darf der Vermieter all das nicht, aber Ihr habt ihm das schon zu lange durch gehen lassen.


Smokey2016 
Beitragsersteller
 08.03.2020, 12:46

Er guckt trotzdem in den Kühlschrank weil er sehen will ob da drinnen alles sauber ist und dann nimmt er sich auch immer ein Bier raus.

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So schnell kann Er Euch nicht Rausschmeißen.

Das ist ein langwieriger Prozess der sich bis über 1 Jahr in die länge ziehen kann (Gesetzliche Kündigungsfrist und Zeitraum der Räumungsklage).

Ich würde Ihn nicht mehr in die Whg lassen und mit Polizei drohen, wenn Er mit dem Stalken nicht aufhört.

Ich würde Ihn sowieso wegen Stalking anzeigen.

Für Mich hört es sich nach Stalking an.

Nur weil Er Vermieter ist kann und darf Er sich nicht alles Erlauben.


bwhoch2  08.03.2020, 08:57
So schnell kann Er Euch nicht Rausschmeißen.

Das kommt darauf an, wieviel Mieters ihm schulden. Übersteigt der Betrag mehr als zwei Monatsmieten, kann er sofort fristlos kündigen. Eine Räumungsklage wäre dann wohl innerhalb von ein paar Monaten durch, wenn man es darauf auch noch ankommen lassen würde.

Ich würde Ihn sowieso wegen Stalking anzeigen.

Das hat mit Stalking überhaupt nichts zu tun. Hier wird ein "großes" Wort für etwas ganz anders missbraucht. Halte Dich damit zurück. Das ist genauso, wie mit dem Wort "Mobbing". Früher war das eine schlimme Sache, wenn jemand z. B. in der Schule systematisch fertig gemacht wurde und nun fühlt sich jeder gemobbt, der einmal etwas dumm angemacht wurde.

Mit dem letzten Satz hast Du immerhin recht, aber man hat schon zuviel gewähren lassen.

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Smokey2016 
Beitragsersteller
 08.03.2020, 12:40
@bwhoch2

Es sind keine Mietschulden also die Miete haben wir immer pünktlich bezahlt. Es müssen aber einige Sachen wie z.B der Herd erneuert werden weil wir die Wohnung ne Zeitlang vernachlässigt haben und die Kosten dafür zahlen wir in Raten ab.

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GhostDragon666  08.03.2020, 14:47
@Smokey2016

Auf das kann Er Euch normalerweise erst bei Auszug ansprechen.

Es ist normalerweise Euch überlassen, ob Ihr mit einem Vernachlässigten Herd arbeiten wollt oder könnt.

Er kann das erst zum Auszug beanstanden und nicht vorher.

Solange am Tag des Auszuges alles Tiptop ist, hat Er sich nicht einzumischen.

Da Er mit der Einmischerei eure Grundrechte verletzt.

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wenn der Vermieter Dir der Wohnungsschlüssel übergibt, darf er

die an dich vermietete Wohnung

ohne Dein Erlaubnis oder besondere Gründe nicht mehr betreten!

nur in Ausnahmefällen ( mit der Polizei zum Beispiel )


aberhallole  08.03.2020, 01:35

Wenn der Vermieter in deine Wohnung in deiner Abwesenheit Betritt, kannst du ihm wegen Einbruch einklagen, und wenn es noch etwas fehlt, sogar wegen Diebstahl!

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Das mit der Wohnung kontrollieren geht ja noch aber die Möbel schaden ihm nicht und das Bier darf er sich auch nicht einfach nehmen. Gehört ja schließlich euch. Soll er sich doch selbst eines kaufen gehen


Smokey2016 
Beitragsersteller
 08.03.2020, 01:32

Wenn ich ihn drauf anspreche komme nur dumme Sprüche wie "weißt du was? Das ist mir scheiß egal" und seid dem ich ihn mal drauf angesprochen habe kommt er auch öfters mal in die Wohnung wenn mein Freund nicht da is also nur ich bin dann da und dann geht er auch an den Kühlschrank, nimmt sich ein Bier raus und macht das ganz provozierend vor meiner Nase auf, so als ob er Spaß daran hat mich damit zu ärgern. Und wenn er an der Tür klingelt und wir nicht auf machen klingelt er so lange bis wir ihn rein lassen.

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GhostDragon666  08.03.2020, 01:42
@Smokey2016

Wenn Er das nächste mal Klingelt, wenn Du alleine bist, einfach nicht aufmachen und Polizei rufen.

Die werden Ihm schon sagen, das Er einiges nicht darf.

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