Darf ein Lehrer meine Taschen durchsuchen..
Hallo.. ich brauche eure hilfe ! Wir gehen morgen zur ostsee und meine klassenlehrerin sagte uns das sie unsere taschen durchsuchen würde.. nach alkohol !(wir dürfen rauchen) Wenn sie etwas finden (vor der abfahrt)werden wir von der veranstaltung geschmissen.. und kriegen unser geld nicht zurück
Meine frage wäre.. Wie weit darf ein Lehrer gehen? Welche Bedenken darf er haben um in die tasche reinzugucken bzw. aufzufordern sie zu öffnen um hineinzublicken.. Und wenn ich es verweiger darf meine Lehrerin mich von der Klassenfahrt ausschließen?
9 Antworten
- Es muss ein hinreichender Verdacht bestehen, der Lehrer darf so ohne weiteres deine Tasche NICHT durchsuchen. Es muss immer ein konkreter Verdacht vorliegen. Pauschale Taschenkontrollen sind unzulässig. Außerdem steht dir dein Persönlichkeitsrecht zu. Das heißt, er darf es eben nicht. Außer, er/sie hat einen begründeten Verdacht, dass du etwas unrechtmäßiges vorhast. Zum Beispiel, wenn du mit Deinen Freunden auf facebook oder so öffentlich verbreitest, dass du Alkohol mitnehmen magst. Oder man hat dich doch schon einmal mit Alkohol erwischt.
- Taschenkontrollen dürfen durchgeführt werden, ABER NUR, wenn die Erziehungsberechtigten (die ja den Erlaubnisschein für eine Klassenfahrt unterschreiben müssen) darauf hingewiesen wurden, dass Taschenkontrollen durchgeführt werden KÖNNEN. Quasi haben dann deine Eltern dem zugestimmt, sind damit einverstanden. Also am besten einfach nichts mitnehmen. Es hat ja einen Grund, warum Alkohol verboten ist, wenn man nicht Volljährig ist.
Danke beste antwort.. ich merk mir heut den text und wenn die mich durchsuchen wollen erzähl ich meiner lehrerin etwas von meinen rechten ^^
Die Lehrer sind während der Klassenfahrt ersatzweise eure Erziehungsberechtigten und können weitgehend dasselbe machen, was euren Eltern erlaubt ist. Dazu zählt auch, dass sie euch Alkohol verbieten und zur Durchsetzung auch Kontrollen durchführen können.
(Ich gehe hier davon aus, dass du noch keine 18 bist, dann wäre die Situation anders)
hat nichts mit erziehungsberechtigtheit zu tun..
nur mit ihrer aufsichtspflicht.. den sie sind in den momemt für uns verantwortlich..
Die Lehrerin kann euch im Prinzip erpressen: ihr müsst die taschen nicht zeigen, aber dann muss sie euch auch nicht mitnehmen. Wenn ihr mitfahren wollt, müsst ihr ihr die Gelegenheit geben, sich zu überzeugen, dass ihr keinen Alkohol mitführt...
Nein das ist deine Privatsphäre
Man könnte die Lehrerin ja auffordern IHRE Tasche zu öffnen...
Wer weiß was Lehrer mit sich herumtragen...
Wenn die Lehrerin das dann nicht zulässt würde ICH ihr garantiert nicht die Tasche öffnen!
Könnte natürlich auch sein das sie euch reingelegt hat damit keiner Alkohol mitnimmt
Der darf nicht deinen Rucksack durchwühlen,aber dich zwingen ihn auszupacken!
und was ist mit der tasche wo ich meine klamotten drin hab und unterwäsche?