Darf mein Lehrer mir den Schulabschluss verweigern?

4 Antworten

Grundsätzliches: Der Lehrer an sich kann keinen Schulabschluss verweigern. Ein Abschluss wird mit einem Zeugnis erteilt, zu dem zuvor fast immer eine Prüfung zu bestehen ist (je nach Bundesland andere gesetzliche Grundlagen, für MV bspw. Paragraph 21 Abs. 3 SchulG MV für das Abitur).

Ein Zeugnis ist ein Verwaltungsakt. Wenn man also nicht mit diesem einverstanden ist, kann man einen Widerspruch einlegen (bzw. in einigen Ländern auch gleich die Klage).

Hallo Uta113451,

dein Lehrer darf gar nichts - weder bescheinigen noch verweigern. Das ist Sache der Zeugniskonferenz bzw. aller Lehrer deiner Klasse.

Du machst einen Schulabschluss nach deinen Leistungen, und der wird dir dann bescheinigt. Wenn deine Leistungen aber nicht ausreichen, kann auch nichts bescheinigt werden.

Das ist wie bei einer Quittung: Wenn du bezahlt hast, kriegst du eine, wenn nicht, dann auch keine Quittung.

Verweigern würde dann bedeuten: Du hast bezahlt, man will es aber nicht quittieren - deine Leistungen sind spitzenmäßig, aber auf dem Zeugnis will man es trotzdem nicht bestätigen.

Begründet darf er das.

Wie soll irgendjemand, ohne den Hintergrund zu kennen, diese Frage beantworten? 

Wenn du zu schlecht bist darf er das natürlich.