Darf die Heimleitung im Pflegeheim die Balkone mit Vorhängeschlösser absperren und mit Spax zuschrauben?

3 Antworten

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Meine Frage nun: ist das den rechtens was die Heimleitung macht?

Die frage würde ich wohl mal ganz unbedarf eine ebene höher stellen.

Prinzipiell würde ich sagen ist das durchaus ersteinmal rechtens. Wenn auch übertrieben. Aber sie kann definitiv untersagen das dort geraucht wird.

Probleme kann es hier eventuell aber durch die anderen konsequenzen geben. Es gibt ja sicherlich hygiene vorschriften etc. Und es stellt sich die frage ob dagegen nicht verstossen wird wenn man diese Fenster gar nicht mehr öffnen kann.

Vieleicht sinnvoll mal beim gesundheitsamt nachzufragen.

Und natürlich kann auch der träger dem das alles gehört und der ihr arbeitgeber ist was dagegen haben.

Wenn aber weder träger noch Gesundheitsamt etc. was dagegen haben. Dann ist es durchaus rechtens.

Das ganze bezieht sich eben aufs dauerhafte versperren der Türen.

Und wenn ihr was dagegen tun wollt. Dann idealerweise geschlossen als belegschaft. bzw. Soviele wie möglich. Einzelpersonen sind immer leichter angreifbar.


ErsterSchnee  03.07.2024, 09:20
Aber sie kann definitiv untersagen das dort nicht geraucht wird.

😂😂 Ist ein Zwang zum Rauchen denn rechtens? 😉

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Natürlich darf die Leitung die Balkone absperren und einen alternativen Pausenbereich auswählen. Das Rauchen ist in fast allen Pflegeheimen verboten. Grund dafür ist, dass diese meist dazu ausgenutzt werden, viel öfter und viel länger Pause zu machen.

Ich habe mal in einem Pflegeheim gearbeitet, da wurden die Balkone nachträglich abgebaut. Grund war da allerdings, dass ein Bewohner vom Balkon gesprungen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pflegefachkraft

Neugieriger9 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 09:41

Danke für die Antwort, dann müssten sie aber auch theoretisch eine Alternative für die Belüftung finden oder? Das mit dem Ausnutzen stimmt das hab ich auch schon in anderen Heimen erlebet, tatsächlich stört es bei uns die Raucher am wenigsten wo sie rauchen und es sind auch alle Kollegen dafür Stempeluhren einzuführen damit Fakten existieren und keine Behauptungen, da unsere Leitung meist eine sehr Subjektive Meinung in allen Bereichen vertritt

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Ich sehe beim Verschließen der Fenster ein Problem im Brandfall.

Ist da Treppenhaus nicht passierbar, muss über die Fenster entraucht und notfalls gerettet werden.

Entsprechende Regelungen werden in den Landesbauordnungen oder einer eventuellen Sonderbauverordnung (je nach Bundesland) zu finden sein.

Ebenfalls möchte ich an dieser Stelle auf die Arbeitsstättenverordnung §4 hinweisen:

(4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können.

Einfach mal das Brandschutzkonzept für eure Einrichtung prüfen.

Ebenfall lohnt es sich, mal die ASR 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ und ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ anzusehen.