Coffeeshops an der Grenze zu NRW?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Frage: Wo gilt der Wietpas / Wo nicht? – Kein Wietpas!

Frage 2: Die Ein- und Ausfuhr von Cannabis nach/aus Deutschland ist strafbewehrt. Selbst wenn Du es legal angebaut hättest (was Du im Falle eines Strafverfahrens belegen können solltest), wären Ausfuhr und anschließende Einfuhr mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden.


aXXLJ  27.08.2024, 12:51

Thx for * (2.472)

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waIkerED 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 12:06

Danke!

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