Anzeige wegen Cannabis Konsum?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Jennyjay2,

wenn dieser Ex Dir geschrieben hat, dass er Dich wegen dem Konsum von BTM anzeigen will, würde ich ihm zurückschreiben, dass der Konsum von BTM nicht strafbar ist und Dir ein strafbarer Besitz von BTM nicht bewiesen werden, weil Du schlichtweg keine BTM besitzt.

Du kannst ihn ja mal da drauf Aufmerksam machen, dass er sich selber strafbar machen, wenn er wissentlich eine Straftat anzeigt, die gar nicht stattgefunden hat. Strafbar gem.:

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§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

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§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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§ 186 StGB -  Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Schöne Grüße
TheGrow

Nö Konsum an sich ist nichtmal illegal.... Nur wenn die dich beim kaufen, handeln oder einfach mit was in der tasche erwischen können die was machen. In NRW gilt darüber hinaus eine Menge unter 5g als gering, sodass da nix passiert außer folgendes:

Anders ist das, wenn du einen Führerschein hast... Dann können die nämlich einen Drogentest anordnen und (falls positiv) dir den Führerschein entziehen.

Um den wiederzubekommen musst du dann MPU und alles machen... Asozial und Geldscheffelei... ist aber so...

MFG


TheGrow  12.08.2016, 02:52

Anders ist das, wenn du einen Führerschein hast... Dann können die nämlich einen Drogentest anordnen und (falls positiv) dir den Führerschein entziehen.

Um den wiederzubekommen musst du dann MPU und alles machen... Asozial und Geldscheffelei... ist aber so...

Naja, dem ist nicht so.

Solange er nicht beim Führen eines (Kraft)Fahrzeuges angetroffen wurde, liegen die Voraussetzungen für die Anordnung einer Blutentnahme gar nicht vor.

kazon500  12.08.2016, 02:55
@TheGrow

Sicher? Ich meine, dass die das schon machen können. Es gibt ja Fälle wo die z.B. stark besoffenen Menschen die mitm Fahrrad, oder sogar zu Fuß unterwegs waren, der Führerschein entzogen wurde?

TheGrow  12.08.2016, 03:31
@kazon500

Ja, da bin ich mir sicher.

Es ist aber zutreffend, dass einem auch die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn man auf dem Fahrrad unter dem Einfluss berauschenden Mittel angetroffen wird, denn das Gesetz sagt dazu folgendes:

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§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

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Für die Erfüllung dieses Tatbestandes muss nicht zwingend ein Kraftfahrzeug geführt worden sein, sondern es langt, wenn ein Fahrzeug wie ein Fahrrad geführt wurde.

Allerdings kann die Fahrerlaubnis hier nicht direkt entzogen werden, aber es kann dem Fahrerlaubnisinhaber zur Auflage gemacht werden, dass er auf geeignete Weise nachweisen muss, dass keine Problematik im Bezug auf BTM besteht.

Lies Dir diesbezüglich mal den Gesetzestext des § 14 FeV durch (http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html)

kazon500  12.08.2016, 03:41
@kazon500

Und warum fällt das führen eines fahrrads unter Drogeneinfluss nicht unter die geringfügigkeit bei §153 STPO?

TheGrow  12.08.2016, 03:41
@kazon500

Die Erfahrung zeigt, dass es hier unklug ist sich als Polizist zu outen. Bleibe Dir deshalb die Antwort auf die Frage schuldig :-)

Vielleicht bin ich es vielleicht aber auch nicht, sondern interessiere mich nur für die deutschen Gesetze. Wer weiß, wer weiß :-)

kazon500  12.08.2016, 03:48
@TheGrow

okay weiß ich Bescheid ;) Dein Vokabular ist halt recht eindeutig :D

und v.a. nicht so contra wie bei meinem Beitrag :) ("Geldscheffelei" unso)xD

.... und die frage mit §153 hat sich geklärt...

1. Liegt es im ermessen des Richters

2. Der Entzug des Führerscheins ist eine Verwaltungsauflage und kommt gar nicht vor gericht...

Aber nochmal danke für die Infos

kazon500  12.08.2016, 03:53
@kazon500

nichtsdestotrotz denke ich dass bei Drogendelikten (v.a. wenn kein Handel nachgewiesen ist [manche kaufen sich ja auch nur viel auf Vorrat]) der §153 öfters angewendet werden könnte ;)

TheGrow  12.08.2016, 03:53
@kazon500

Der § 153 StPO besagt nur, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen kann, wenn

  • wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und
  • kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht

Es ist aber grundsätzlich öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen, wenn Jemand eine Straftat begeht, die sich auch für die Öffentlichkeit auswirkt. Und das tut das Führen eine Fahrrades im öffentlichen Straßenverkehr ganz sicher, wenn der Fahrer aufgrund des Konsums von BTM nicht in der  Lage ist das Fahrzeug/Fahrrad  sicher zu führen.

Evtl. könnte man allenfalls den § 153a StPO anwenden und das Verfahren gegen Auflagen einstellen

Jennyjay2 
Beitragsersteller
 12.08.2016, 02:40

Das habe ich ihm oft genug gesagt. Er kommt einfach nicht darauf klar das ich es beendet habe und das er mich Anzeigt trau ich ihm zu. Danke für deine hilfreiche Antwort. Ich kannte es zwar so, aber durch seine Angstmacherei war ich da doch etwas verunsichert.

kazon500  12.08.2016, 02:32

Und ich würde mal mit deinem Ex-Freund reden und ihm sagen, was er für ein Spa5t ist.... Bei Kokain oder so würde ich es zwar noch verstehen... Aber allgemein jemanden bei der Polizei zu verpfeifen, für das was man mit seinem eigenen Körper macht ist schon ein hefitger Sni..tch move...

Abgesehen davon hat dein ex offenbar kein Plan vom Thema

Falls er es wirklich macht und aber nichts passiert, kannst du ihn wegen Verleumdung anzeigen.

Er kann nichts machen, er brauch beweisen das du etwas besitzt, handelst oder verarbeitest aber solange du nicht mit gras erwischt wirst kann er nichts machen,

Auch wenn der konsum legal ist darf man nicht vor nen polizist mit ner jolle runlaufen da man ja gras dann theoretisch dabei hat


Jennyjay2 
Beitragsersteller
 13.08.2016, 11:29

Lolly ist auch kein schlechtes Wort dafür :D

iidkk  12.08.2016, 16:12

Doch wenn du den Lolly grade rauchst kann der Polizist nichts machen, auch wenn du den als Lolly gedreht dabei hast können die nix machen wenn du halt 18 bist. Aber wenn du es in nem Baggy oder sowas wo man es halt verkaufen könnte hast dann isses weg ^^

Nö nicht wenn sie es nicht beweisen können :)


AntwortMarkus  12.08.2016, 02:27

Blutprobe bringt es ans Licht. 

TheGrow  12.08.2016, 02:44
@AntwortMarkus

Blutprobe bringt es ans Licht.

Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Blutentnahme liegen gar nicht vor.

Selbst wenn im Blut der Konsum von BTM nachgewiesen werden würde, würde das keine strafbare Handlung beweisen, denn der Konsum an sich ist nicht strafbar und Besitz, Handel etc. kann man mit der Blutprobe nicht beweisen