Amstärztliche Untersuchung?
Moin Jungs und Mädels. Ich hatte eine kleine Geschichte mit Cannabis hinter mir.
Vor ein paar Tagen kam eine Ladung von der Bezirkshauptmanschaft, dass ich demnächst zum Amtsarzt eine Untersuchung, durchführen lassen muss.
Nun habe ich die Frage ob ich da hingehen muss, oder was die dort mit mir machen werden. Ich komme aus Österreich.
2 Antworten
Ob das eine freiwillige Untersuchung ist, steht sicherlich in der Ladung. Normalerweise steht bei verpflichtenden Dingen die Rechtsgrundlage mit dabei. Das bedeutet, es ist das Gesetz/die Verordnung und der entsprechende § genannt, der Dich zwingt, dort hinzugehen. Außerdem würde dort etwas von einer Rechtsbehelfsbelehrung (keine Ahnung, wie das in Österreich heißt) stehen. Diese Belehrung weist Dich auf die Möglichkeit des Widerspruchs hin, der allerdings in aller Regel an Bedingungen geknüpft ist.
Was dort passiert? Du wirst untersucht, ob Du noch einmal verbotene Drogen konsumiert hast.
Gruß Matti
Dann kann ich Dir auch nicht weiterhelfen. Wenn Du sicher gehen willst, musst Du wohl dort anrufen.
Wie ist denn die genaue Formulierung? Man kann auch das Dokument hier hochladen und persönliche Dinge vorher schwärzen. Das gilt auch die Angaben der Bezirkshauptmannschaft. Das kannst Du auch noch jetzt als Ergänzung zu Deiner Frage machen.
dass ich demnächst zum Amtsarzt eine Untersuchung, durchführen lassen muss.
und in dieser Einladung wird auch vermerkt sein, auf welcher Rechtsgrundlage diese "Einladung" erfolgt.
Ansonsten muss da stehen, was geschieht, wenn Du dem Termin (unentschuldigt ?) fernbleibst.
was die dort mit mir machen
Haaranalyse? Urinprobe? Blutprobe? ..... niemand hier kennt die Vorgeschichte.
Ja dass ist das Problem, es steht nirgends ein Grund oder ein §.
dass ich demnächst zum Amtsarzt eine Untersuchung, durchführen lassen muss.
Woher weißt Du, dass Du musst? Ein Muss ist durch eine Rechtsgrundlage begründet.
Ich hab mir gerade das Dokument nochmal angeschaut, es steht nichts von ner Belehrung, und auch nichts von dem Grund also dem §.