Alkohol trinken in Japan unter 20?

2 Antworten

Wenn du nur trinkst und erwischt wirst, bekommst du nur eine mündliche Ermahnung, eine strafrechtliche Verfolgung gibt es für dich dann nicht. Wenn du jedoch trinkst und Ärger machst (eine Schlägerei anfängst, die Zeche prellst, jemanden belästigst,…) wird das strafrechtlich verfolgt. Wenn du nur trinkst und es herauskommt, kann auf deine Aufsichtspersonen eine Geldstrafe zukommen und vor allem der Laden, der dir Alkohol verkauft hat, kann seine Ausschanklizenz verlieren.

Besaufen könnt ihr euch besser in Deutschland. Macht in Japan die Sachen, die ihr nur in Japan machen könnt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebe und arbeite seit 2017 in Japan

Es wurde zwar kürzlich das Alter der Volljährigkeit auf 18 Jahre heruntergesetzt, dies aber nicht ganz freiwillig, da war auch viel internationaler Druck dahinter. Viele Vorschriften gelten deswegen weiter erst ab 20 - Auch die des Alkoholkonsums.

Ein Gesetz übertreten und dabei erwischt zu werden ist halt immer so eine Sache. Japan ist ein sehr diszipliniertes Land. Nicht ohne Grund kann man sagen, daß Japan eines der sichersten Länder dieser Erde ist. Übertretungen werden mit harten Strafen geahndet.

Ich kann dir selbst bestätigen, ich war letzte Woche auf dem Oktoberfest in Yokohama und es wurde ausnahmslos ein jeder Besucher vor dem Betreten gefragt ob er denn über 20 ist - egal wie alt derjenige schon aussah. Jeder musste auf ein Blatt Papier deuten, auf dem Stand: "20 Jahre oder älter".

Also halte dich daran, du bist in Japan zu Gast und ein jeder trägt dazu bei daß Japan eines der sichersten Länder der Welt bleibt. Egal ob es jetzt mal nur ein Glas Alkohol oder irgendetwas Anderes ist...

Es gibt auch ein Statement des auswärtigen Amtes:

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Das japanische Strafrecht sieht selbst für Bagatelldelikte harte Strafen vor. Ausländer müssen selbst bei kleineren Straftaten wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Schlägereien und bei der Verwicklung in Verkehrsunfälle mit bis zu 23 Tagen Haft rechnen, da grundsätzlich von einer Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr ausgegangen wird.

Drogendelikte, insbesondere die illegale Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, wie z.B. „Ecstasy“ und MDMA, werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Es kommt häufig zu Festnahmen und anschließenden Verurteilungen zu Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren. Die japanischen Strafverfolgungsbehörden ahnden auch den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen. Die Haftbedingungen in japanischen Gefängnissen werden von Nichtjapanern als sehr hart empfunden.

Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/japansicherheit/213032