Alkohol bei Minderjährigen und die geldstrafe?
Wenn eine volljährige Person alkohol kauft und sie einer person zwischen 14-16 gibt, für wen drohen dann die Strafen wenn es hochprozentiger alkokol ist? Für den Käufer? Für die Eltern? Für die minderjährige Person?
4 Antworten
Hi, dem jugendlichen Konsumenten droht keine Strafe, die Eltern würden aber informiert werden.
Den Eltern auch nicht. 14 - 16- Jährige müssen nicht mehr ständig beaufsichtigt werden.
Dem Verkäufer auch nicht, wie hier jemand sagte. Er hat ja nichts falsch gemacht und den Alk an eine volljährige Person verkauft.
Die Person, die dem Jugendlichen den Alk gegeben hat, würde aber zur Verantwortung gezogen.
Nur der Verkäufer und zwar ist das eine Ordnungswidrigkeit. § 28 IV JuSchG
Google mal „Verkauf Alkohol Minderjährige“, da findet man ganz viel.
Hier wuerde der Verkaeufer den Alkohol aber nicht an einen Minderjaehrigen abgeben sondern an einen Volljaehrigen. Eine Ordnungswidrigkeit nach JuSchG § 28 Abs. 1 Nr. 10 (nicht aber Abs. 4) waere es nur, wenn er direkt an den Minderjaehrigen verkaufen wuerde
Der Volljaehrige Kaeufer koennte dann mit der Weitergabe allerdings tatsaechlich eine Ordnungwidrigkeit nach JuSchG § 28 Abs. 4 Satz 1 begehen. Ob er dies tatsaechlich tut, haengt von den naeheren Umstaenden ab (wo wird der Alkohol uebergeben, wo soll er konsumiert werden?).
Wenn ueberhaupt, verstoesst der volljaehrige Kaeufer hier gegen das Jugendschutzgesetz. Es kommt aber auf die naeheren Umstaende an, ob ueberhaupt ein Verstoss vorliegt. Wird der Alkohol dem Minderjaehrigen nicht in der Oeffentlichkeit uebergeben und ist er auch nicht zum Verzehr in der Oeffentlichkeit bestimmt, liegt kein Verstoss vor.
Kann man gar nicht so sagen.