Alkohol am Steuer als Lehrer?
Hallöchen,
der Vater meines Freundes ist Grundschullehrer und wurde heute mit 1,8 Promille von der Polizei am Steuer erwischt (jemand hat angerufen weil er Schlangenlinien gefahren ist). Außerdem ist sein Haus noch nicht abbezahlt und seine beiden Autos sind geliest. Was können für,Strafen aufkommen. Also ich gehe mal davon aus das er eine Geldstrafe bekommt und seinen Führerschein verliert für ein paar Wochen aber ich meine jetzt „stärkerer“ Strafen.
kann er seinen Job und die beiden geliesten Autos dadurch verlieren?
5 Antworten
Wer mit mehr als 1,1 Promille am Steuer angehalten wird, wird mit 3 Punkten in Flensburg sowie einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft. Außerdem wird der Führerschein entzogen. Er ist mindestens sechs Monate bis fünf Jahre lang weg.
zeigt er keine Einsicht und wiederholt das ganze, ist auch Gefängnis drin. Achtung das folgende ist eher ne Vermutung: Je nach gefärdungslage ist es auch möglich, dass es Auswirkungen auf dem Job hat. Aber eher in der Richtung, dass er stärkere Auflagen (tägliche alkoholkontrolle) hat. Unterrichtet er stark alkoholisiert, wird das auch Auswirkungen auf den Job haben - zurecht! Und wegen den Autos: da muss er selbst in den Vertrag reingucken. Geh aber nicht davon aus, dass dies Einfluss auf den bestehenden Vertrag hat
Als Grundschullehrer müsste er Beamter sein. Das kann höchstens ein Disziplinarverfahren geben, aber da bin ich mir auch nicht so sicher, ob das soweit kommt. Warum sollte er die geleasten Fahrzeuge verlieren? Da die Fahrzeuge nicht beschädigt sind, wird das die Leasingfirma kaum interessieren, solange sie ihr Geld bekommt.
Strafrecht:
Wer sich mit mehr als 1,09 Promille hinter das Steuer eines KFZ setzt, hat mit einem Strafverfahren zu rechnen, wenn er erwischt wird.
Die Staatsanwaltschaft wird in dem Fall ein Ermittlungsverfahren min. wegen Trunkenheit im Verkehr [§ 316 StGB], wenn nicht sogar wegen Gefährdung des Straßenverkehrs [§ 315c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB] einleiten.
Ich weiß jetzt nicht, wie das bei dem Vater deines Freundes geregelt ist, aber ich müsste meinen Dienstherrn sofort informieren, wenn gegen mich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden würde.
Wie die Strafe ausfällt, kann man nicht sagen, darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt von einem Gericht entschieden.
In beiden Fällen droht eine Geldstrafe, oder im Fall von § 316 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. im Fall von § 315c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB sogar bis zu 5 Jahre.
Dienstrecht:
1.) Wenn ein Beamter von einem Deutschen Gericht in einem ordentlichen Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von min. einem Jahr verurteilt wird (egal ob auf Bewährung oder nicht), endet das Beamtenverhältnis, sobald das Urteil rechtskräftig wird (vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG).
Würde der Vater also zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt werden, würde er seinen Beruf verlieren.
Beim erstmaligen Auffallen, werden Gerichte aber nur selten hohe Strafen festlegen.
2.) Ein Nachteil des Berufsbeamtentums ist, dass auch außerdienstliches (privates) Fehlverhalten disziplinarische Konsequenzen zur Folge haben kann.
Parallel zu dem Ermittlungsverfahren der StA wird der Dienstherr ein Disziplinarverfahren einleiten. Folgende Disziplinarmaßnahmen kann es geben
- Verweis (= schriftlicher Tadel)
- Geldbuße
- Kürzung der Dienstbezüge
- Zurückstufung
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei außerdienstlichen Straftaten (bei Verurteilung unter einem Jahr, da ab einem Jahr das Beamtenverhältnis schon kraft Gesetzes beendet wird) ist vor den Verwaltungsgerichten allerdings nur schwer durchzusetzen, wenn es überhaupt keinen Dienstbezug gibt.
Sonstiges:
Solange er die Leasingraten weiter bedient und das Auto nicht beschädigt ist, wird es dem Leasinggeber wohl egal sein.
Dass das KFZ, mit dem er gefahren ist, dauerhaft einkassiert wird, kann ich mir nicht vorstellen. Möglich ist aber, dass das Fahrzeug für die Dauer des Ermittlungsverfahrens sichergestellt wird, und nach Abschluss des Verfahrens wieder an ihn herausgegeben wird.
Das zweite KFZ ist gänzlich unerheblich, außer es wurde für andere Straftaten verwendet.
Aufos leasen und Häuser auf Kredit kaufen, dürfen auch Beamte. Das ist grundsätzlich kein Problem, sofern alles immer rechtzeitig gezahlt wird.
Hatte ein Kollege auch schon. Aufgrund des Vorfalls wurde seine Lebenszeit-Verbeamtung ein paar Jahren nach hinten geschoben und damit auch weitere Beförderungen.
Beamte, was er vermutlich ist, sind unkündbar, insofern sie nicht eine Haft- oder Geldstrafe ab einem Jahr erhalten.